Exmatrikulation

Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule Darmstadt und somit auch Ihr Status als Studierende/r. Wir empfehlen Ihnen daher, den Studierendenstatus bis zum Abschluss eines Semesters beizubehalten.

  • Bei Abschluss des Studiums mit bestandener Prüfung werden Sie automatisch mit Ablauf des Semesters exmatrikuliert. 
  • Wenn Sie die letzte Leistung abgeschlossen haben und Ihre Abschlussnote noch nicht eingetragen wurde, ist keine Rückmeldung erforderlich. Sie werden in dem Fall aus „sonstigen Gründen exmatrikuliert. Der Exmatrikulationsgrund kann nach der Eintragung der Abschlussnote korrigiert werden, bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich. Sollten Sie sich vor der Eintragung der Abschlussnote zurückgemeldet haben, erfolgt keine automatische Exmatrikulation. Bitte exmatrikulieren Sie sich in dem Fall selbst zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihren Abschluss gemacht haben.
  • Bei Unterbrechung des Studiums oder wenn Sie die Hochschule wechseln möchten, stellen Sie bitte bis spätestens 30.09. eines Sommer- und 31.03. eines Wintersemesters den Antrag auf Exmatrikulation. Nach Semesterbeginn (01.04. für ein Sommer- / 01.10. für ein Wintersemester) ist eine Exmatrikulation zum Ende des begonnenen Semesters oder zum Tagesdatum möglich.
  • Eine rückwirkende Exmatrikulation ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn Sie von Amts wegen exmatrikuliert wurden, können Sie Ihre nachträgliche, ordnungsgemäße Exmatrikulation nur zum Ende des Semesters beantragen, in das Sie zuletzt eingeschrieben waren

Ihre Zugriffsberechtigung auf my.h-da – Mein Hochschulportal endet 180 Tage nach Exmatrikulationsdatum.

Exmatrikulation zum Tagesdatum

Die Exmatrikulation zu einem bestimmten Tagesdatum vor Ablauf des laufenden Semesters ist nur möglich, wenn uns bis zum beantragten Termin die CampusCard der/des Studierenden zusammen mit dem vollständigen Antrag auf Exmatrikulation vorliegt.

Erhalten wir den Antrag ohne CampusCard erfolgt die Exmatrikulation abweichend zum beantragten Termin zu dem Tagesdatum, an dem der Antrag vollständig ist.  

Was ist eine Exmatrikulation von Amts wegen?

In diesem Fall werden Studierende von der Hochschule exmatrikuliert. Gründe dafür sind: 

  • fehlende/unvollständige Zahlung des Semesterbeitrags,
  • Nichterfüllung der Verpflichtungen im Rahmen der studentischen Krankenversicherung,
  • endgültiges Nichtbestehen einer Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung (hierüber werden Sie vorab vom Prüfungsamt informiert).

Anträge

Exmatrikulation

Den Antrag auf Exmatrikulation können Sie direkt auf my.h-da.de im Bereich "Studienservice" stellen. Bitte stellen Sie vor der Antragstellung sicher, dass gegenüber der h_da keine Verbindlichkeiten mehr bestehen (z.B. Rückgabe von Büchern). Das Guthaben der CampusCard können Sie sich vorab in der Mensa auszahlen lassen. Die Gültigkeit der CampusCard und RMV-Ticket endet mit dem Tag der Exmatrikulation. Nach Bearbeitung des Antrags steht Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung online auf my.h-da.de zur Verfügung.

Rückerstattung des Semesterbeitrages

Die Rückerstattung des Semesterbeitrags ist nur aus bestimmten Gründen möglich. Alle Informationen sind im Antrag auf Rückerstattung zu finden. 
Bei einer Exmatrikulation zum Tagesdatum im Laufe des Semesters erfolgt keine Rückerstattung. 

Kontakt

+49.6151.533-5551

helpdesk@h-da.de

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