Bild des Studierendenhauses der Hochschule Darmstadt

Hilfskräfterat

Willkommen auf der Seite des Hilfskräfterates der Hochschule Darmstadt!

Hinweis zum neuen Gremium Hilfskräfterat:

An den hessischen Hochschulen können seit der Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetztes (HPVG - § 97 Abs. 7) Hilfskräfteräte als Interessensvertretungen der studentischen Hilfskräfte gewählt werden.
Der Hilfskräfterat der h_da muss erst noch gewählt werden. Die Wahlen finden im Sommersemester 2024 - voraussichtlich im Juni - statt. Der genaue Termin wird noch von Wahlvorstand festgelegt. Die näheren Regelungen über die Wahl regelt die Wahlordnung des Hilfskräfterats als Annex (Anhang) zur Wahlordnung der h_da.

 

Was sind die Aufgaben des Hilfskräfterats?

Aufgaben des Hilfskräfterates ist es, die besonderen Interessen der studentischen Hilfskräfte zu vertreten. Dies kann ganz verschiedene Themen und Handlungsfelder betreffen und kann sich auch auf h_da-spezifische Themen beziehen, sofern es solche gibt. Als Beispiele seien genannt: Der Arbeitsalltag als studentische Hilfskraft und damit zusammenhängende Probleme, Vergütungsstrukturen – insbesondere die Höhe der Hiwi-Gehälter, die Einbindung oder Nicht-Einbindung an bestehende Tarifverträge, die Regelungen zur Befristung der Hiwi-Verträge und ganz generell die Stellung im Wissenschaftssystem.
Eine der Aufgaben des erstmals gewählten Hilfskräfterats wird es sein, herauszufinden, wie er die Interessen der Hilfskräfte vertreten und möglichst zur Umsetzung bringen kann. Es wird dafür sicher nützlich sein, mit verschiedenen Gremien, wie den studentischen Mitgliedern im Senat und in Fachbereichsräten und dem AStA, dem Personalrat und dem Präsidium, zusammenzuarbeiten.

 

Mitglieder im Hilfskräfterat

Die Mitglieder des Hilfskräfterates der h_da werden im Juni 2024 gewählt.

FAQs zu den Wahlen zum Hilfskräfterat

  • Die Wahl findet vom 10. bis 12. Juni 2024 statt. Alle weiteren Termine und Fristen rund um die Wahl wurden vom Wahlvorstand in seiner ersten Sitzung am 24.04.2024 festgelegt und stehen im Wahlkalender.
  • Die Wahl findet als Online-Wahl statt. Die Informationen zur Online-Wahl - wie man zum Online-Wahllokal gelangt und was es sonst noch zu beachten gibt - erhalten alle wahlberechtigten Hilfskräfte per Email kurz vor der Wahl.

 

  • Wahlberechtigt für die Wahl zum Hilfskräfterat sind alle Personen, die am Wahltag als studentische Hilfskräfte an der Hochschule Darmstadt beschäftigt sind.
  • Wählbar zum Hilfskräfterat sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags als studentische Hilfskraft an der Hochschule Darmstadt beschäftigt sind.

 

  • Der zu wählende Hilfskräfterat besteht an der h_da aus drei Vertreter*innen.
  • Die Amtszeit der gewählten Hilfskräfteratsmitglieder beginnt jeweils am 01.07. und endet nach einem Jahr. Das heißt für die Wahl 2024: 01. Juli 2024 bis 30. Juni 2025.

Was ist, wenn die Tätigkeit als studentische Hilfskraft beendet wird?

Für Mitglieder des Hilfskräfterates gilt: Solange man noch Studierende/r der Hochschule Darmstadt ist, ist man auch weiterhin Mitglied im Hilfskräfterat. Nur wenn man die Hochschule verlässt, endet die Mitgliedschaft im Hilfskräfterat.

Kontakt

Stabsstelle Wahlamt

Kommunikation Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt
Büro: C10, 13.34

+49.6151.533-60124
wahlbuero@h-da.de

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Jung, akademisch, prekär.

Studie zu sozialer Lage und Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vom IAW Bremen in Kooperation mit ver.di und GEW und TVStud. Bremen 2023.