Meldeplattform der h_da

Das im Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (kurz: HinSchG) verpflichtet die h_da als Beschäftigungsgeber, eine Meldestelle für Gesetzesverstöße im Arbeitskontext einzurichten.

Sollten Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit an der Hochschule Darmstadt oder im
Zusammenhang mit der Hochschule Darmstadt Kenntnis davon erlangen, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, können Sie sich an die in Umsetzung des HinSchG eingerichtete Meldestelle wenden.

Die Meldestelle wird von eagle lsp, einem Legal-Tech Unternehmen und damit einer unabhängigen Instanz als digitale Meldeplattform betrieben. Die Einbindung eines Dritten sichert insofern ein noch höheres Maß an Unabhängigkeit und Wahrung Ihrer Anonymität bei der Bearbeitung Ihres Hinweises.

Die Meldeplattform ist unter folgendem Link erreichbar:

Meldestelle h_da

Die Meldestelle ist auch telefonisch erreichbar unter +49 (0)40 999 789 12.

FAQ zur Meldestelle

Die IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit unserer Meldeplattform stellt eine anonyme Weitergabe Ihrer Meldung und Ihrer Daten sicher. Die IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit dieser Meldeplattform schützt jedoch nicht die von Ihnen genutzte Hard- und Software (PC, Browser, Betriebssystem etc.), die Sie zur Nutzung der Meldeplattform verwenden. Achten Sie deshalb insbesondere darauf, dass die von Ihnen genutzte Hard- und Software Ihre Datensicherheit gewährleistet und frei von Schadsoftware ist. Schadsoftware könnte es unbefugten Dritten unter Umständen ermöglichen, Ihre Anonymität aufzuheben und z.B. persönliche Daten einzusehen. Dies gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

eagle lsp ist ein Leal Tech Unternehmen mit Sitz in Hamburg. Ihre persönlichen Daten und Informationen sind somit in jedem Fall geschützt. eagle lsp ist mit dem Betrieb der Meldestelle mandatiert. Die Einbindung von eagle lsp sichert ein noch höheres Maß an Unabhängigkeit und Wahrung Ihrer Anonymität bei der Bearbeitung Ihres Hinweises.

Verstöße gegen Gesetze können schwerwiegende geschäftsschädigende Folgen haben und umfassende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ohne Hinweise von Lieferanten und Geschäftspartnern oder aus der Belegschaft ist es für Unternehmen nahezu unmöglich, grobes Fehlverhalten aufzudecken, da Missachtungen gegen Gesetzes häufig mit Verschleierung einhergehen. Ihre Hinweise können besonders dazu beitragen, Menschenrechtsverletzungen, Umweltschutzverstöße, Finanz- und Reputationsschäden frühzeitig aufzuklären oder gar vollständig zu vermeiden. Die h_da wäre somit in der Lage frühzeitig Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einzuleiten, Verstöße gegen Gesetze intensiv zu reflektieren und im Anschluss eventuell unternehmensinterne Prozesse und -strukturen zu optimieren.

Sie können die Meldeplattform nutzen, um Verstöße gegen Gesetze zu melden.

Verschiedene Beispiele für Verstöße wären u. a. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Missachtung der Koalitionsfreiheit, Missachtung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Bestechung, Korruption, Unregelmäßigkeiten in der Buchführung, Datenschutzverstöße, Veruntreuung, Kartellrechtsverstöße, Diskriminierung, Mobbing und vieles Weiteres. Detaillierte Informationen zu Verstößen nach § 2 des HinSchG finden Sie unter: https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html.

Wenn Sie eine neue Meldung abgeben möchten, klicken Sie bitte auf den Button 'Meldung abgeben'. Der anschließende Meldeprozess umfasst die folgenden drei Schritte.

  • Bitte füllen Sie das 'Betreff'- und 'Nachricht'-Textfeld aus und fügen Sie bei Bedarf Dateien oder Sprachaufzeichnungen hinzu. Abschließend obliegt es Ihnen, ob Sie weiterhin vollständig anonym bleiben wollen, oder Ihre Identität bewusst preisgeben möchten.
  • In dem darauffolgenden Schritt vergeben Sie Ihr individuelles Passwort, welches Sie für den Zugang zu Ihrem anonymen Postfach benötigen. Das Postfach dient der Nachverfolgung Ihrer abgegebenen Meldung und zur weiteren Kommunikation mit eagle lsp. Sie können Ihr Passwort selbst vergeben oder ein automatisch generiertes Passwort nutzen. Nachdem Sie ein Passwort vergeben haben, müssen Sie dieses mit einer Sicherheitsabfrage bestätigen.
  • Im letzten Schritt erhalten Sie Ihre persönliche Hinweis-ID. Bitte bewahren Sie Ihr Passwort und Ihre Hinweis-ID sicher auf, da Sie diese zwingend für den Zugang zu Ihrem anonymen Postfach benötigen!

Beschreiben Sie bitte den Sachverhalt Ihrer Meldung so konkret wie möglich und für einen sachkundigen Dritten verständlich. Vermeiden Sie zum Beispiel unternehmensinterne Abkürzungen. Für die erfolgreiche Aufklärung von Verstößen ist es essenziell, möglichst viele Informationen zum Sachverhalt und konkrete Belege zu erlangen. Hierbei können Sie sich an folgenden Fragen orientierten:

  • Was ist passiert?
  • Wann ist es passiert? (z.B. konkretes Datum oder Angaben zu Häufigkeiten)
  • Wer war daran beteiligt?
  • Wo ist es passiert?
  • Wie wurde vorgegangen und wie ist es dokumentiert?
  • Welche Organisationseinheit/ Abteilung ist betroffen?

Eingehende Hinweise werden von eagle lsp als unabhängige, fachlich und rechtlich qualifizierte Stelle bearbeitet. eagle lsp ist ein Legal Tech Unternehmen mit Sitz in Hamburg. Ihre persönlichen Daten und Informationen sind in jedem Fall geschützt. Relevante Hinweise werden zusammengefasst und anonymisiert zur Entscheidung über das weitere Vorgehen an die zuständige Stelle im Unternehmen weitergeleitet.

Ihr Hinweis wird an eagle lsp weitergeleitet. Hierzu erhalten Sie wenige Tage nach Abgabe Ihrer Meldung eine Eingangsbestätigung. Ein Mitarbeiter von eagle lsp wird Ihren Fall prüfen und Sie u. U. mit Rückfragen kontaktieren. Erweist sich Ihre Meldung als irrelevant, bspw. durch einen ausbleibenden Anfangsverdacht im Hinblick auf einen Verstoß gegen Gesetze, erhalten Sie eine entsprechende Antwort. Der Fall ist damit abgeschlossen und wird nicht weiterverfolgt. Sollte Ihre Meldung als relevant eingestuft werden, wird der Sachverhalt zusammengefasst und mit dem Bereitsteller der Meldeplattform erörtert. Wenn die Fallbearbeitung abgeschlossen ist, werden Sie als Hinweisgeber:in über das Ergebnis des Falls entsprechend durch das anonyme Postfach informiert.

Sollten Sie keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, prüfen Sie bitte in regelmäßigen Abständen, ob Sie im anonymen Postfach neue Nachrichten zu Ihrer Meldung erhalten haben. Mit Ihrer Hinweis-ID und Ihrem vergebenen Passwort erhalten Sie Zugriff auf das anonyme Postfach. Hier können Sie Ihre Meldung nachverfolgen, Antworten vom Empfänger einsehen und weitere Nachrichten versenden.

Der Eingang Ihrer Meldung wird spätestens nach 7 Tagen bestätigt.

Die Bearbeitungszeit Ihrer Meldung kann variieren. Sie erhalten jedoch spätestens nach 3 Monaten eine qualifizierte Antwort zu Ihrer Meldung.

Sie können mit dem Empfänger über ein anonymes Postfach kommunizieren. Sollten Sie keine personenbezogenen Daten (z.B. Name oder E-Mail-Adresse) bei der Abgabe der Meldung preisgegeben haben, kann das Postfach nicht mit Ihnen in Verbindung gebracht werden. Der Empfänger kann somit keine Rückschlüsse auf Ihre Identität ziehen. Falls Sie Ihrer Meldung Dateien beifügen, achten Sie bitte auch hier darauf, keine personenbezogenen Daten von sich preiszugeben (z.B. Autor des Dokuments).

Bei Abgabe Ihrer Meldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anonymität bewusst aufzuheben. Dafür können Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse angeben.

Die IT-Infrastruktur der Meldeplattform bietet einen Hinweisgeberschutz durch technische Anonymisierung. Als neutrale Instanz betreibt die otris software AG die Meldeplattform in der Cloud und erfüllt dabei höchste Datensicherheitsstandards: Hochsicherheitsrechenzentren in Deutschland, die nach ISO 27001 zertifiziert sind, aktuelle Verschlüsselungsalgorithmen, DSGVO-Konformität sowie wiederkehrende IT-Sicherheitsprüfungen und Penetrationstests.

Ihre Daten werden in Hochsicherheitsrechenzentren in Deutschland, die nach ISO 27001 zertifiziert sind, gespeichert.

Durch Abgabe einer Meldung drohen Ihnen grundsätzlich keine negativen Konsequenzen. Ausgenommen hiervon ist nachweislicher vorsätzlicher Missbrauch der Meldeplattform, bspw. durch bewusste Falschaussagen oder Beschuldigungen, die andere Personen belasten würden. Ihre Meldungen sollten stets „nach bestem Wissen und Gewissen“ verfasst und abgegeben werden.

Nach "bestem Wissen und Gewissen“ bedeutet grundsätzlich, dass Sie keine vorsätzlichen Falschaussagen treffen. Ihre Angaben müssen sich jedoch nicht als objektiv wahr erweisen. Wir werden Ihre Angaben prüfen und die rechtliche Relevanz, sowie den Wahrheitsgehalt selbstständig ermitteln. Sollte Ihre Meldung keine rechtliche Relevanz haben oder sich Ihr Verdacht als unwahr herausstellen, hat dies für Sie grundsätzlich keine Konsequenzen.

Die Meldeplattform ist rund um die Uhr aufrufbar, sodass die Hinweisabgabe durchgehend möglich ist.

Für die Nutzung der Meldestelle oder der Bearbeitung des Hinweises entstehen für die hinweisgebende Person keinerlei Kosten.

Nein, dies ist leider nicht möglich, da Sie keinen Account angelegt haben und folglich kein Passwort zurückgesetzt werden kann. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen als hinweisgebende Person, erneut eine Meldung abzugeben in dieser Sie auf die ursprüngliche Meldung verweisen. Basierend auf diesen Informationen, kann die Meldung wieder zusammengeführt werden.

Rückfragen

Bei Rückfragen zum Prozess wenden Sie sich bitte an das Justitiariat K.3 zu den üblichen Servicezeiten über die folgenden Kontaktdaten:
justitiariat@h-da.de