Studium "ohne Abi"

Neben der schulischen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o.ä.) berechtigen mehrere berufsbezogene Abschlüsse zu einem Studium an der h_da:

  1. abgeschlossene Meisterprüfung oder gleichgestellte Qualifikation
  2. mittlere Reife + dreijährige Ausbildung, abgeschlossen mit 2,5 oder besser (Modellversuch)*
  3. bestandene Hochschulzugangsprüfung

Um eine Hochschulzugangsprüfung ablegen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • mind. 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung
  • mind. 2-jährige hauptberufliche Berufstätigkeit in einem dem angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich. Ist eine fachliche Verwandtschaft nicht gegeben, muss eine Weiterbildung von mindestens 400 Stunden in einem entsprechenden Bereich nachgewiesen werden.

Die mit der bestandenen Hochschulzugangsprüfung erworbene Hochschulzugangsberechtigung ist unbegrenzt gültig und fachgebunden. Folglich berechtigt sie dauerhaft zum Studium des entsprechenden Fachgebiets an hessischen Hochschulen.

*Detailinformationen enthält die Studienvereinbarung, welche im Rahmen eines Beratungsgesprächs abzuschließen ist.