Studium in Teilzeit

Ein Teilzeitstudium kann in jedem Semester nur innerhalb der Regelstudienzeit aufgenommen und mehrfach fortgesetzt werden, höchstens jedoch bis zu einer Streckung der Studiendauer auf die doppelte Regelstudienzeit. Grundsätzlich können

  • Zulassungsfreie Studiengänge
  • Konsekutive Masterstudiengänge

in Teilzeit studiert werden. 

Ein Teilzeitstudium ist nicht möglich, wenn:

  • der Erstantrag nicht innerhalb der Regelstudienzeit gestellt wird,
  • die doppelte Regelstudienzeit im Teilzeitstudium überschritten ist,
  • die Prüfungsordnung des gewählten Studienganges ein Teilzeitstudium ausschließt,
  • Höchstzahlen für die Zulassung festgesetzt sind (NC-Studiengänge)
  • das Semester bereits abgeschlossen ist.

Bitte denken Sie daran, dass der Antrag auf Teilzeit zu jedem Semester mit den erforderlichen Nachweisen und innerhalb der Rückmeldefrist gestellt werden muss. Falls Sie Ihr Studium im nächsten Semester nicht in Teilzeit fortführen möchten, senden Sie eine E-Mail an helpdesk@h-da.de.

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