Bewerbung für einen Bachelorstudiengang

Der Bachelor ist der erste akademische Abschluss, welcher an einer Hochschule oder Universität erworben wird. Ein Bachelorabschluss eröffnet die Möglichkeit, ins Berufsleben einzusteigen oder sich mit einem Masterabschluss weiter zu qualifizieren. 

Wenn Sie einen Bachelorstudiengang an der h_da studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) besitzen. 

Was ist eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB)?

Eine HZB ist die Qualifikation, die Sie erworben haben müssen, um zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigt zu sein. Neben der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, können auch gleichwertige internationale Bildungsabschlüsse oder berufliche Qualifikationen unter bestimmten Voraussetzungen als HZB gelten. 

Die folgenden Abschlüsse berechtigen zum Studium an der h_da:

  • Allgemeine Hochschulreife;
  • Fachhochschulreife;
  • eine vom Hessischen Kultusminister als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildung;
  • Fachhochschulreife;
  • eine erfolgreich abgelegte Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte;
  • die Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung.

Auf welche Art die Fachhochschulreife erworben werden kann, erfahren Sie auf der Website des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK). 

Bewerber*innen aus anderen Bundesländern

Geht aus Ihrem Zeugnis nicht klar hervor, dass es Sie zum Studium in Hessen berechtigt, können Sie beim Staatlichen Schulamt die Gleichstellung von Ihrem Bildungsnachweis beantragen. Der Anerkennungsbescheid ist bei der Immatrikulation den erforderlichen Unterlagen beizufügen.

Hinweise für Bewerber*innen mit Fachhochschulreife

  • Haben Sie den schulischen Teil Ihrer Fachhochschulreife in einem anderen Bundesland erworben, kann dieser Abschluss unter der Voraussetzung des Nachweises einer zusätzlichen Berufstätigkeit anerkannt werden. Lediglich die Bundesländer Bayern und Sachsen unterliegen besonderen Bestimmungen.
  • Die Fachhochschulreife besteht aus einem praktischen und einem schulischen Teil. Als Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung gilt das Abschlussdatum des praktischen Teils. 

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren ist von der jeweiligen Zulassungsart des Studienganges abhängig:

Studienplatz mit Zulassungsbeschränkung (NC)
Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung 
Studienplatz mit Eignungsprüfung

Kontakt

Karin Klass
Dagmar Franz
Susanne Schleich
Julia Heil

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Studieren ohne Abi

Unter welchen Umständen Sie ohne Abitur studieren können, erfahren Sie unter  Studium "ohne Abi".