Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse zur Immatrikulation
Bei einem direkten Hochschulzugang ist die Voraussetzung für die Immatrikulation zum Fachstudium an der Hochschule Darmstadt der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. (Ausnahme: Bewerbungen für die Studiengänge, die einen Nachweis der englischen Sprachkenntnisse fordern).
Die sprachliche Qualifikation für ausländische Studierende kann durch eines der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH). DSH-Prüfungen mit Niveau-Stufen müssen mindestens das Niveau einer registrierten DSH-2 bescheinigen.
- TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache): alle Teilprüfungen mindestens 4.
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II): alle Teilbereiche Niveau C1
- Zertifikat „telc Deutsch C1 Hochschule“
- Bestandene Feststellungsprüfung
Einer dieser Nachweise muss bei der Einschreibung im Original vorgelegt werden. Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben Sie die Möglichkeit an unserem DSH-Vorbereitungskurs teilzunehmen.
Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse zur Bewerbung
Studienbewerber/innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule im Ausland erworben haben, müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens eines der folgenden Sprachzertifikate nachweisen:
• Das Goethe-Zertifikat B2 / telc Zertifikat B2 gemäß dem Europäischen
Referenzrahmen
• Abschluss der Oberstufe / C1-Nachweis eines privaten Instituts
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmebescheinigung an einem Deutschkurs für die Bewerbung nicht ausreichend ist!
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Voraussetzung für eine Einschreibung zum Besuch eines DSH-Vorbereitungskurses ist die fristgerechte Bewerbung zum Fachstudium an der h_da über uni-assist und die erfolgreiche Weiterleitung Ihrer Bewerbung an die Hochschule. Sie erhalten dann von der h_da eine Zulassung zur Teilnahme am DSH-Vorbereitungskurs.
Anmeldung DSH-Kurs
Anmeldungen für Kurse und Prüfungen sind nur persönlich in der DSH-Beratungsstelle möglich. Bei Fragen zu Sprachkursen und –prüfungen wenden Sie sich bitte an:
DSH-Beratungsstelle
Frau Laura Gill
Haardtring 100
Gebäude A12, Raum 407
D- 64295 Darmstadt
Telefon +49 (0) 61 51.16-3 77 85
Website
E-Mail dsh.fbgw@h-da.de
DSH - Voraussetzung zur direkten Prüfungsanmeldung
(ohne Teilnahme am DSH-Vorbereitungskurs)
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem DSH-Vorbereitungskurs (C1 Niveau entsprechend) an einer deutschen Hochschule oder an einem C1-Kurs.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website des Sprachenzentrums.
Prüfungstermine und Prüfungsergebnisse
Die genauen Termine für die schriftliche und mündliche Prüfung und den Anmeldeschluss erhalten Sie unter www.sprachen.h-da.de oder im Sprachenzentrum.
DSH-Beratungsstelle
Frau Laura Gill
Haardtring 100
Gebäude A12, Raum 407
D- 64295 Darmstadt
Telefon +49 (0) 61 51.16-3 77 85
Website
E-Mail dsh.fbgw@h-da.de
Bewerbungsfristen
Wintersemester: der 15. Juli eines Jahres
Sommersemester: der 15. Januar eines Jahres
Beginn DSH-Kurs
zum Wintersemester: jeweils im Oktober
zum Sommersemester: jeweils im April
Dauer und Kursgebühr
Der DSH-Kurs umfasst 240 Stunden. Die Kursgebühr beträgt 660,- €
Campus Card
DSH-Kursteilnehmer, die die Voraussetzungen zur Kursanmeldung erfüllen, haben auf Wunsch die Möglichkeit, sich ausschließlich zum Besuch des DSH-Vorbereitungskurses (maximal jedoch zwei Semester) einzuschreiben und eine Campus Card zu erhalten.