Studienplatz mit Eignungsprüfung

Für die Studiengänge Industriedesign, Kommunikationsdesign, Animation and Game, Expanded Realities, Interactive Media Design, Sound and Music Production sowie Motion Pictures ist der erfolgreiche Abschluss einer Eignungsprüfung nachzuweisen.

Welche Bewerbungsfrist für Sie gilt, erfahren Sie unter Bewerbungsfristen. Maßgebend ist der Eingang der Unterlagen bei der Hochschule Darmstadt, es gilt der Eingangsstempel der Hochschule und nicht der Poststempel.

Internationale Bewerber*innen

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Ausland erworben haben, gelten für Sie die Informationen und Fristen unter  Studienplatz mit ausländischem Zeugnis.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass Sie alle notwendigen Unterlagen mitschicken. Es ist uns nicht möglich fehlende Unterlagen noch vor dem Termin der Prüfung nachzufordern.

Weitere Informationen für notwendige Unterlagen und über die Eignungsprüfung:

Nach der Eignungsprüfung erhalten Sie umgehend einen Bescheid über das Ergebnis. Die Prüfung wird mit „Mit Auszeichnung bestanden“, mit „Bestanden“ oder „Nicht Bestanden“ bewertet.

Fristen

Welche Bewerbungsfrist für Sie gilt, erfahren Sie auf der Seite Bewerbungsfristen.