Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Integration schwerbehinderter Menschen an der Hochschule Darmstadt

Unterstützung von Beschäftigten
- die bereits eine Feststellung über den Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr haben
- die eine Feststellung über den GdB von 30 bis unter 50 haben und gleichgestellt sind
- die von Behinderung bedroht sind (nur bei Anträgen zur Feststellung vor der Behinderung)

Hilfestellung bei Problemen am Arbeitsplatz
Wir stehen den schwerbehinderten Beschäftigten beratend und helfend zur Seite.

Planung und Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze
In Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt, dem Arbeitgeber, der Krankenkasse oder der Rentenversicherung.

Beratung vor dem Stellen eines Änderungsantrags beim Versorgungsamt

Beratung im Widerspruchsverfahren

... und vieles mehr!

Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung

Andreas Beck

Kommunikation Schöfferstraße 8
64295 Darmstadt
Büro: D10, 0.24

+49.6151.533-68866
andreas.beck@h-da.de