
Was ist das EXIST-Gründerstipendium?
EXIST-Gründerstipendium ist ein bundesweites Förderprogramm, das innovative Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Frühphase unterstützt.
Mit dem EXIST-Gründerstipendium werden die Umsetzung der Geschäftsidee, d.h. die Entwicklung der Produkt-/Dienstleistungsidee und die Ausarbeitung eines Businessplans bis zur Unternehmensgründung unterstützt.
Das EXIST-Gründerstipendium
Das EXIST-Gründerstipendium setzt die erfolgreiche Förderung durch EXIST-SEED fort. Es unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten.
Dabei sollte es sich um technologisch-innovative Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Wer wird gefördert?
- Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
- außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Hochschulen
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
- Gründerteams bis max. 3 Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
Was wird gefördert?
- Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben im produzierendem Gewerbe.
- Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Wie wird gefördert?
- Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer/innen 2.500 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschul-Abschluss 2.000 Euro/Monat
- Studierende 800 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind
- Sachausgaben:
- - bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 Euro)
- Coaching:
- 5.000 Euro - Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.
Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?
- Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
- ist in ein Gründernetzwerk eingebunden.
- stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur.
- verwaltet Fördermittel - Gründer/in
- erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks.
- besucht eintägiges Seminar „Gründerpersönlichkeit“
- präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach 5 Monaten.
- legt Businessplan nach 10 Monaten vor.
- führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.
Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?
- Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.
Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?
- Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.
Wer stellt den Antrag?
- Staatliche Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wo wird der Antrag gestellt?
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.de (email)
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

