
Die Volkswagenstiftung fördert u.a. Themen, die vom Staat oder von anderen
forschungsfördernden Stellen aus verschiedenen Gründen nicht oder noch
nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dabei fördert sie sowohl Grundlagen-
forschung als auch strukturelle Voraussetzungen für Forschung und Lehre.
Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage der Stiftung
Lichtenberg-Professur
Die Stiftung trägt für fünf bis acht Jahre die Kosten für eine W1-, W2- oder
W3-Professur an einer Hochschule, wenn damit dort ein hoch innovatives,
zwischen den Disziplinen angesiedeltes Forschungsfeld und neue Lehrkonzepte
sinnvoll verankert werden können.
Voraussetzung ist neben der herausragenden Qualität der Bewerber und ihrer
Vorhaben die bindende Zusage der Hochschule zur Etatisierung der Stelle als reguläre Professur nach Ablauf der Förderung. Spätestens Anfang des fünften Jahres erfolgt eine Evaluation durch Universität, Stiftung und externe Gutachter.
Anträge müssen spätestens zum 1. November eines Jahres eingereicht werden.
