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Abschnittsbild

Informationsrecht (Bachelor of Laws)

Informationen zum Studiengang
Studienform Grundständiger Studiengang
Regelstudienzeit 6 Semester
Campus Darmstadt
Studienbeginn WS
Zulassungsbeschränkung Ja
Weitere Zulassungsvoraussetzungen Ja: Englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 (d.h. 6 Jahre Schulenglisch, Toefl-Test o.ä.) nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Vorpraktikum erforderlich Nein
Sprache German

Eine erste Übersicht zum Studiengang bietet dieser

Info-Flyer: Informationsrecht (pdf, 0,2 MB)

Das bietet der Studiengang

Eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte juristische Ausbildung, die auf die außergerichtliche Bearbeitung informationsrechtlicher Aufgabenstellungen zugeschnitten ist – dies bietet der sechssemestrige Bachelor-Studiengang „Informationsrecht“. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen aus den Bereichen des IT- und Medienrechts, des Rechts des Geistigen Eigentums und dem Recht der elektronischen Verwaltung. Einen Schwerpunkt bildet hierbei der europäische und anglo-amerikanische Rechtsbereich. Kleine Jahrgangsgrößen von ca. 35 Studierenden ermöglichen eine optimale Betreuung. Die Absolventen sollen in den jeweiligen Spezialfächern qualifizierte und spezialisierte Juristen für das Fachgebiet des Informationsrechts sein und sich dennoch durch ihr Verständnis für andere Disziplinen aus dem informationstechnischen und wirtschaftlichen Umfeld von den klassischen Volljuristen unterscheiden.

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Aufbau und Inhalte des Studiums

Der Bachelor-Studiengang ist sechssemestrig und legt zunächst die allgemeinen rechtlichen Grundlagen im vorwiegend zivilrechtlichen Bereich, um dann in die Spezialisierungsfelder aufzufächern. Dabei werden in hohem Maß technische, sozial- und kulturwissenschaftliche sowie sprachliche Anteile berücksichtigt, ebenso werden in den höheren Semestern Projekte und Wahlpflichtmodule angeboten. Ein Schwerpunkt wird im Bereich der Internationalisierung gesetzt. Im letzten Semester sind eine berufspraktische Phase und die Abschlussarbeit vorgesehen.

Bereits zu Beginn des Studiums vermitteln die Module Recht des E-Commerce (BGB), Internet- und Domainrecht und Gewerblicher Rechtsschutz I Grundlagen des Internetrechts und des Sonderrechtsschutzes. Vorlesungen zum Datenschutzrecht und zum öffentlichen Recht ergänzen die Einführung in das deutsche Recht. Daneben werden mit der Einführung in das IT- und Medienrecht sowie die Datensicherheit technische Grundlagen gelegt. Parallel hierzu wird das obligatorische Europäische Sprachenzertifikat des Niveaus B2 vorbereitet. Nach dem dritten Semester werden fachwissenschaftliche Kompetenzen systematisch vertieft und durch Hintergrund- und Reflektionswissen in den Fächern Medienrecht, Software- und IT-Recht, Wirtschaftsrecht und Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz II ergänzt. In Wahlpflichtfächern mit teils internationalem Schwerpunkt werden aktuelle juristische Fragestellungen bearbeitet und vertieft. Mit den ebenfalls ab dem dritten Semester beginnenden Projekten beginnt die Aufarbeitung praxisbezogener, interdisziplinärer Fragestellungen im Team.

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Praxisphase

Die berufspraktische Phase (BPP) fördert den besonderen Anwendungsbezug des Studiengangs Informationsrecht an der Hochschule Darmstadt. Sie ist Teil des Studiums und findet im sechsten Studiensemester statt. Praxisstellen können Anwaltskanzleien, Organisationen und Institutionen sein, die in den Bereichen europäisches, ausländisches oder internationales Recht tätig sind, oder Firmen aus den Bereichen Medien- oder Informationswirtschaft einschließlich Dienstleistungen in der Informationstechnologie.

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Vorausgesetztes Bewerberprofil

Fachliche Kompetenzen (Hard Skills)

  • Sehr gute Deutschkenntnisse
  • Englischkenntnisse
  • Abstraktionsvermögen
  • Interesse an der Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen


Soziale Kompetenzen (Soft Skills)

  • Teamfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit
  • Neugier
  • Freude am Lesen

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Berufsbild und Berufsaussichten

Mögliche Berufsfelder für die Absolventen sind Rechtsabteilungen und Contract Management Abteilungen in Unternehmen der Medien- und Softwarebranche sowie von zugehörigen Branchenverbänden. Daneben kommen Marken- und Patentabteilungen großer und mittelständischer Unternehmen sowie Anwaltskanzleien als Arbeitgeber in Betracht. Ausgeschlossen sind dagegen eine Tätigkeit als selbstständiger Rechtsberater (auch nicht als Rechtsanwalt), Tätigkeiten als Richter sowie als Beamter im höheren Dienst.

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Drei Gründe Informationsrecht zu studieren

  • Gute Berufsaussichten durch bundesweit einmalige Spezialisierung
  • Interessante Tätigkeiten im Medien- und IT-Bereich
  • Internationale Ausrichtung und breites Anwendungsfeld

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Kontakt

Studiengangssekretariat

Frau Nicole Steinberg

+49.6151.16-8748

Seite des Studiengangs

Besuchen Sie auch die Seite zum Studiengang: www.irecht.h-da.de

Bewerbung

Informationen und Unterlagen zur Bewerbung mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung

Internationale Studierende finden hier die Informationen zur Bewerbung.