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Studium in Teilzeit

Ab 01. April 2010 ist das Teilzeitstudium in §9 Hessische Immatrikulationsverordnung vom 24.02.2010 geregelt.

Wer darf Teilzeitstudium beantragen oder nicht beantragen?

Ein Teilzeitstudium kann in jedem Semester nur innerhalb der Regelstudienzeit aufgenommen und mehrfach fortgesetzt werden, höchstens jedoch bis zu einer Streckung der Studiendauer auf die doppelte Regelstudienzeit.


Ein Teilzeitstudium ist nur in grundständigen Studiengängen (Diplom/Bachelor, d. h. nicht in Masterstudiengängen) möglich.

In NC-Studiengängen ist ein Teilzeitstudium nicht möglich. Ausnahme: Es handelt sich um ein Studium in einem höheren Fachsemester, sofern dafür keine Höchstzahlen festgesetzt sind. Mögliche Gründe für ein Teilzeitstudium finden Sie im Antrag.


In folgenden Fällen ist ein Teilzeitstudium nicht möglich, wenn:

  • der Erstantrag auf Teilzeitstudium nicht innerhalb der Regelstudienzeit gestellt wird,
  • ein Teilzeitstudium aufgenommen wurde und die doppelte Regelstudienzeit überschritten ist,
  • die Prüfungsordnung des gewählten Studienganges ein Teilzeitstudium ausschließt,
  • im ersten Fachsemester in einem Numerus Clausus Studiengang,
  • in Masterstudiengängen,
  • Studierende in mindestens zwei Studiengängen an der h_da immatrikuliert sind,
  • das Semester bereits abgeschlossen ist.

 

Antrag auf Teilzeitstudium

 

Fragen zur Bewerbung?

Das Help Desk des Student Service Centers befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes C10 (Hochhaus).

Das Team des SSC steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.