
Vom Beruf zum Studium
Berufstätige, die keine Fachhochschulreife, fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife besitzen, können nach der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 7. Juli 2010 an einer hessischen Hochschule in einem Studiengang studieren, der ihrer bisherigen Ausbildung und beruflichen Praxis entspricht, wenn sie vorher eine Hochschulzugangsprüfung bestanden haben. Diese Prüfung findet vor einem Prüfungsausschuss statt.
Weitere Informationen zum Thema "studieren ohne Abi"
Der hochschulübergreifende Prüfungsausschuss
An der h_da ist der hochschulübergreifende Prüfungsausschuss für den Studienbereich Bauwesen, Naturwissenschaftlich-Technische Studiengänge, Informations- und Wissensmanagement und Media zu finden.
Der Prüfungsausschuss hat die formalen Voraussetzungen sowie unter Würdigung der beruflichen Erfahrungen der Bewerber zu prüfen, „ ... ob die Bewerberin oder der Bewerber in der Lage ist, das Studium mit Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss aufzunehmen.“ (§ 6 Abs. 1 der VO)
Auflistung über die hochschulübergreifenden BQ-Prüfungsausschüsse in Hessen (pdf, 9 KB)
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Beruflich Qualifizierte, die im Beruf stehen und über keine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, können sich zur Hochschulzugangsprüfung bewerben, wenn sie
- erfolgreich eine min. 2-jährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und
- eine min. 3-jährige hauptberufliche Berufstätigkeit nachweisen können, die mit dem angestrebten Studium verwandt ist.
Wenn kein Zusammenhang zwischen der Berufstätigkeit/Ausbildung un dem angestrebten Studium besteht, muss eine Weiterbildung von min. 400 Std. in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich nachgewiesen werden.
Gültigkeit der bestandenen Hochschulzugangsprüfung
Die mit der bestandenen Prüfung erworbene fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zur Bewerbung um einen Studienplatz in einem entsprechenden Studiengang im Lande Hessen und behält ihre Gültigkeit, so dass nicht sofort mit dem Studium begonnen werden muss.
Beruflich Qualifizierte, die eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, werden in gleicher Weise wie andere Bewerber/innen, die sich mit Fachhochschulreife, fachgebundener oder allgemeiner Hochschulreife um einen Studienplatz bewerben, im Zulassungsverfahren zum Studium behandelt. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang (Numerus clausus) an staatlichen Hochschulen entscheidet die Gesamtnote der bestandenen Hochschulzugangsprüfung.
Die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung gilt für das Land Hessen; über die Anerkennung dieser Hochschulzugangsberechtigung in anderen Bundesländern entscheiden die zuständigen Wissenschaftsministerien der Länder.
Antrag, Bewerbungsfrist und Prüfungstermine
Die Hochschulzugangsprüfung für den hochschulübergreifenden Prüfungsausschuss für den Studienbereich Bauwesen, Naturwissenschaftlich-Technische Studiengänge, Informations- und- Wissensmanagement und Media können Sie direkt bei der h_da beantragen.
Antrag Hochschulzugangsprüfung (pdf, 0,1 MB)
Bitte schicken Sie den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen an Frau Götz, Student Service Center der h_da.
Die Bewerbungsfrist zur Zulassung zur Prüfung ist jeweils der 15. Februar oder 15. August (Eingangsstempel der h_da).
Die Bewerber/innen, die die Voraussetzungen zur Prüfung im Sinne der Verordnung erfüllen, erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Prüfungen für beruflich Qualifizierte werden jeweils zu Beginn des Sommer- (März/April) und des Wintersemesters (September/Oktober) durchgeführt.
Das Prüfungsergebnis wird so rechtzeitig den Bewerbern/innen bekannt gegeben, dass sie sich um einen Studienplatz im nächst folgenden Semester bewerben können.
Rücktritte von den Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen müssen durch ein Attest oder Krankschreibungen begründet werden.
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen
- Mündliche Prüfung von ca. 1 Stunde Dauer.
Der berufliche Werdegang und die dabei erlangten Kenntnisse werden in der mündlichen Prüfung Thema sein; dabei wird versucht, das Interesse, die Motivation und die Erwartungen an ein Hochschulstudium einzuschätzen. - Schriftliche Prüfung von 2-4 Stunden Dauer
Informationen zu den Hochschulzugangsprüfungen, die an der Hochschule Darmstadt durchgeführt werden
Informationen zum
Prüfungssausschuss Bauwesen (pdf, 58 KB)
Prüfungsausschuss Naturwissenschaftlich-Technische Studiengänge (pdf, 55 KB)
pruef mediaPrüfungssausschuss Informations- und Wissensmanagement (pdf, 64 KB)
Kosten für die Hochschulzugangsprüfung
Das Bewerbungsverfahren ist gemäß der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 7. Julni 2010 gebührenpflichtig und beträgt zurzeit 200,- €.
