
Antragsgründe für eine Rückerstattung
Wer das RMV-Ticket nicht nutzen kann, kann eine Rückerstattung des RMV-Anteils des Semesterbeitrags, der zur Rückmeldung jedes Semester an die Hochschule überwiesen werden muss, beantragen, wenn beispielsweise einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Der/die Studierende verfügt über ein Schwerbehindertenausweis mit zugehöriger Wertmarke und hat Anspruch auf Beförderung nach SGB IX (Antragsfrist jeweils bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn).
- Studierende, die mit ärztlichem Attest nachweisen, dass ihnen die Nutzung der Verkehrsmittel im RMV über min. 3 Monate des jeweiligen Semesters nicht möglich war.
Der Antrag auf Rückerstattung kann nur beim AStA der h_da gestellt werden. Dort finden sich auch weitere Infos zum Semesterticket sowie ein Antragsformular für die Rückerstattung (pdf).
Der Antrag muss für jedes Semester neu gestellt werden (Fristen beachten!).
