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Folgend einige Beispiele für Zulassungsanträge als Härtefall

1. Besondere gesundheitliche Umstände, die die sofortige Zulassung erfordern und durch ein fachärztliches Gutachten nachgewiesen werden.
1.1 Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden können.
1.2 Behinderung durch Krankheit; die berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist.
1.3 Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperlicher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten.
1.4 Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen; eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen nicht möglich.
1.5 Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege.
1.6 Beschränkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge von Krankheit; aufgrund dieses Umstandes Hinderung an einer sinnvollen Überbrückung der Wartezeit.

2. Besondere familiäre oder soziale Umstände, die die sofortige Zulassung erfordern (zum Nachweis geeignete Unterlagen).

3. Spätaussiedlung sowie im Herkunftsland die Aufnahme eines Studiums, das dem gewählten Studiengang entspricht (amtliche Bescheinigung über die Spätaussiedlung und Bescheinigung der Hochschule über die Aufnahme eines entsprechenden Studiums im Herkunftsland).

4. Frühere Zulassung für den genannten Studiengang und Unmöglichkeit, sie aus nicht selbst zu vertretenden zwingenden Gründen (insbesondere Krankheit) in Anspruch nehmen zu können (Nachweis über den zwingenden Grund, der die Einschreibung verhindert hat, und früherer Zulassungsbescheid).

5. In der Person der Bewerberin oder des Bewerbers liegende besondere soziale oder familiäre Gründe, die einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern; dabei bleiben Gründe außer Betracht, deren Geltendmachung bereits in dem Vergabeverfahren möglich gewesen wäre, das zur Zulassung der Bewerberin oder des Bewerbers geführt hatte (Nachweis der aktuellen Einschreibung für den gewünschten Studiengang an einer deutschen Hochschule und Nachweis der Gründe für den Studienortwechsel).

Beachten Sie auch die Hinweise auf der Seite Studieren mit Behinderung.

Ohne Nachweis geht nichts!

Neben der formlosen Begründung, müssen die dargelegten Gründe Ihres Antrags mit geeigneten Nachweisen belegt werden. Liegen gesundheitliche Gründe vor, brauchen Sie immer ärztliche Atteste oder Gutachten. Die Vorlage eine Schwerbehindertenausweises allein ist nicht ausreichend! Bitte reichen Sie den Härtefallantrag direkt mit Ihrer Bewerbung ein. Fragen hierzu können Sie an den Beauftragten für Studierende und Studieninteressierten mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung oder an die Allgemeine Studienberatung richten.