
Studieren mit Behinderung - aber ohne Barrieren
Studierende und Studieninteressierte mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung sollen an der h_da dieselben Bildungschancen erhalten und gleichberechtigt studieren können.
Als Ansprechpartner für alle Belange im Zusammenhang mit Studium und Behinderung/chronischer Krankheit, steht der Beauftragte für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderung zur Verfügung.
Die h_da bietet verschiedene Nachteilsausgleiche an, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können. Dazu erhalten Sie auf dieser Seite weitere Informationen.
Studieren unter besonderen Bedingungen - Erfahrungen
Die Betroffenheit beim Thema Studieren mit Behinderung und/oder kronischer Krankheit ist immer individuell. Auf den Seiten Erfahrungsberichte wird dennoch der Versuch gewagt, Studieninteressierten, Mitstudierenden und Lehrenden Einlblicke zu ermöglichen. Jede und Jeder Studierende der h_da ist eingeladen, sich zu beteiligen und eigene Eindrücke, Erfahrungen und Tipps für (zukünftige) Studierende zu schildern.
Übrigens: Über 90 % der Behinderungen/chronischen Krankheiten sind nicht sichtbar.
Hier folgen Informationen zur Bewerbung um einen Studienplatz und zum Studium selbst.
Informationen zu Bewerbung und Studium
Bewerbung: Zulassung als Härtefall
Bewerberinnen und Bewerber können gleichzeitig mit dem Zulassungsantrag für einen NC-Studiengang einen formlosen Sonderantrag einreichen. Ein Härtefallantrag kommt für diejenigen in Betracht, die aus schwerwiegenden gesundheitlichen, sozialen oder familiären Gründen kein Semester auf die Zulassung warten können. Eine Anerkennung des Antrages führt unmittelbar zu einer Zulassung.
Achtung: gesundheitliche Gründe müssen immer anhand ärztlicher Atteste belegt werden! Die Kopie eines Schwerbhindertenausweises ist nicht ausreichend!
Beispiele für Zulassungsanträge als Härtefall
Informationen zum Vergabeverfahren von NC-Studienplätzen
Bewerbung: Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Durchschnittsnote
Der Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Durchschnittsnote soll Nachteile beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur oder Fachabitur) ausgleichen. Durch ein Schulgutachten muss die Note bescheinigt werden, die ohne die Beeinträchtigung hätte erreicht werden können.
Beispiele für Anträge zur Verbesserung der Durchschnittsnote
Bewerbung: Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Wartezeit
Hat sich der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung durch die Beeinträchtigung verzögert, kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Wartezeit gestellt werden. Alle Anträge müssen ausreichend begründet sein und die entsprechenden Nachweise enthalten.
Beispiele für Anträge zur Verbesserung der Wartezeit
Während dem Studium: Leistungen der Eingliederungshilfe
Studierende, die Hilfen zum Hochschulbesuch benötigen, können diese bei der jeweiligen Eingliederungshilfe beantragen. Hilfen zum Hochschulbesuch können beispielsweise Studien- und Kommunikationshelfer (Mitschreibekräfte, Gebärdendolmetscher etc.) oder technische Hilfsmittel sein. Die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe richtet sich nicht nach dem Studienort, sondern nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Antragsstellers. Leistungen der Eingliederungshilfe sind immer nachrangig und einkommensabhängig.
Während dem Studium: Nachteilsausgleich bei Prüfungsleistungen
Studierende können bei Bedarf einen Nachteilsausgleich bei der Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen beantragen. Nachteilsausgleiche können beantragt werden, wenn Leistungen in der angegebenen Form aufgrund der Beeinträchtigung nicht erbracht werden können. Mögliche Nachteilsausgleiche können eine Verlängerung der Prüfungszeit für Klausuren oder Hausarbeiten sein oder die Umwandlung einer schriftlichen in eine mündliche Prüfung und umgekehrt. Nachteilsausgleiche können beim jeweiligen Prüfungsausschuss oder direkt bei den Prüferinnen und Prüfern beantragt werden. In Gesprächen mit dem Prüfungsausschuss steht Ihnen bei Bedarf der Beauftragte für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderung unterstützend zur Seite.
Bitte beachten Sie, dass Sie Anträge frühzeitig stellen, um dem Prüfungsauschuss die Möglichkeit zum Bearbeiten und ggf. Nachfragen zu geben! Anträge auf Nachteilsausgleich müssen in der Regel durch ärztliche Gutachten unterlegt werden!
