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Wegfall der Studienbeiträge ab WS 08/09

Der Hessische Landtag hat das „Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen“ vom 18. Juni 2008 beschlossen. Es tritt zum 1. Juli 2008 in Kraft.

Nach Artikel 1 dieses Gesetzes wird der Studienbeitrag letztmals für das Sommersemester 2008 erhoben.

Demzufolge ist ab dem Wintersemester 2008/09 kein Studienbeitrag mehr zu zahlen (auch kein Langzeit- und Zweitstudienbeitrag), sondern nur noch der Semesterbeitrag.

Das Hessische Studienbeitragsgesetz ist vom Hessischen Staatsgerichtshof am 11.06.2008 für nicht verfassungswidrig erklärt worden. Dies bedeutet, dass die bisher gezahlten Studienbeiträge nicht zurück erstattet werden. 

zur Seite des Hessischen Staatsgerichtshofes


weitere Informationen:

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zur Verwendung der Studienbeiträge

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