Direkt zum Inhalt springen
Abschnittsbild

Semesterbeitrag

Vom 23.06. - 04.08.2010 können Sie sich für das Wintersemester 2010/11 mit dem Gesamtbetrag von 231,00 Euro zurück melden.

Der Semesterbeitrag setzt sich aus folgenden Beträgen zusammen:

Betrag Empfänger/Verwendungszweck
80,00 EUR Studentenwerk
13,64 EUR AStA & Theaterticket
87,36 EUR RMV-Semesterticket
50,00 EUR Verwaltungskostenbeitrag

Studienbeiträge sind ab dem Wintersemester 2008/09 nicht mehr zu zahlen.

Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre an hessischen Hochschulen vom 18. Juni 2008 stehen der Hochschule Darmstadt je Semester ca. 3,2 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Informationen zu den QV-Mitteln

 

Die Bezahlung der Semesterbeiträge (auch die Säumnisgebühr) ist ausschließlich per Überweisung möglich!

Kontoverbindung

Institut: HELABA Landesbank Hessen-Thüringen
Konto-Nummer: 509 340 0017
Bankleitzahl: 500 500 00
Empfänger: Hochschule Darmstadt
Verwendungszweck: Matrikelnummer + Ihr Name

Verwendungszweck

Bei der Überweisung oder Einzahlung ist es unbedingt erforderlich, dass Sie unter "Verwendungszweck" zuerst Ihre Matrikelnummer und danach Ihren Namen gut leserlich eintragen. Da der Beleg maschinell gelesen wird, muss die Matrikelnummer im ersten Feld beginnen.

Säumnisgebühr

Wird der Gesamtbetrag in Höhe von 231,00 Euro nach dem 04.08.2010 auf oben bezeichnetem Konto verbucht, kann die Rückmeldung nur bei zusätzlicher Zahlung der Säumnisgebühr in Höhe von 30,00 Euro erfolgen. Die gebührenpflichtige Rückmeldung ist in der Zeit vom 05.08. - 11.08.2010 möglich, der Gesamtbetrag beträgt dann 261,00 Euro.

Bitte beachten Sie unbedingt die Laufzeit Ihrer Überweisung und sorgen Sie dafür, dass das Geld rechtzeitig bis zum Ende der Rückmeldefrist dem Konto der h_da gutgeschrieben wird.

Sie müssen nach Ihrer Überweisung mit einer Bearbeitungszeit von 8 - 10 Werktagen zwischen dem Überweisungsdatum bis zum Eingang Ihrer Unterlagen rechnen: Zahlungseingang 3 - 5 Werktage, hausinterne Bearbeitungszeit 2 Werktage, Postversand 3 Werktage zuzüglich der dazwischenliegenden Wochenenden.

 

Auch wenn Sie eine Beurlaubung beantragen oder bereits beurlaubt sind, ist der Semesterbeitrag zu entrichten. Antrag und Infos

Rückerstattung des Semesterbeitrags/der Säumnisgebühr

Eine Rückerstattung des Semesterbeitrags oder der Säumnisgebühr ist nur möglich:

  • bei einem Hochschulwechsel (Gebühr in Höhe von 50,- EUR wird nicht zurück erstattet)
  • bei zu viel oder doppelt gezahlten Semesterbeiträgen
  • bei zu viel gezahlter Säumnisgebühr

Der Rückerstattungsantrag muss spätestens 1 Monat nach Vorlesungsbeginn beim SSC eingegangen sein.

Antrag auf Rückerstattung (pdf, 47 KB)

Zusendung der Semesterunterlagen

Bei fristgerechtem und vollständigem Geldeingang senden wir Ihnen den Datenausdruck per Post zu. Sorgen Sie bitte deshalb dafür, dass uns immer Ihre aktuelle Adresse vorliegt.

  • 1 Studienausweis,
  • 5 Studienbescheinigungen,
  • 1 BaföG-Bescheinigung,
  • 1 Datenkontrollbogen mit Änderungsanzeige,
  • 1 Quittung über die entrichteten Beiträge.

Für das folgende Semester:

  • Überweisungsträger,
  • aktuelle Informationen.

Exmatrikulation

Können wir nach Ablauf der gebührenpflichtigen Rückmeldefrist den Eingang Ihrer Beiträge nicht feststellen, müssen wir Sie gemäß § 68 Abs. 2 Satz 2 und 4 des Hessischen Hochschulgesetzes exmatrikulieren.

 

Spezielle Gebühren

(nach Nr. 17 - Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Teil I - 1. Dezember 2009)

Grund Betrag
Säumnisgebühr bei verspäteter Rückmeldung:  30,- EUR
Exmatrikulation außerhalb der festgesetzten Frist: 15,- EUR
Rücktritt von der Immatrikulation: 30,- EUR
Gasthörergebühr: 100,- EUR
Zweitausfertigung eines Studienausweises:  30,- EUR
Zweitausfertigung eines Gasthörerscheines:  25,- EUR
Zweitausfertigung eines Hochschulabschlußzeugnisses oder einer Diplom- oder Graduierungsurkunde:  50,- EUR

Semestertermine

Wann beginnen die Vorlesungen? Wann laufen welche Fristen ab? Alle wichtigen Standardtermine zum aktuellen Semester: Semestertermine

Zahlung per Überweisung

Die Bezahlung der Semesterbeiträge (auch die Säumnisgebühr) ist ausschließlich per Überweisung möglich! Bitte bedenken Sie, dass mehrere Tage vergehen, bis der Zahlungseingang bei uns verbucht wird.

Beurlaubung

Ein Urlaubssemester kann unter bestimmten Umständen beantragt werden. Der Semesterbeitrag ist wie bei der Rückmeldung zu überweisen.
Antrag und weitere Infos

FAQ

Wenn Sie mal nicht weiter wissen, helfen Ihnen vielleicht Fragen und Antworten, die schon andere gestellt haben: FAQs