
Semesterbeitrag
Rückmeldung für das Sommersemester 2012
- 11. Januar - 22. Februar 2012
- Betrag: 247,00 Euro
Die Bezahlung der Semesterbeiträge (auch die Säumnisgebühr) ist ausschließlich per Überweisung möglich!
Der Semesterbeitrag setzt sich aus folgenden Beträgen zusammen:
| Betrag | Empfänger/Verwendungszweck |
|---|---|
| 80,00 EUR | Studentenwerk |
| 13,00 EUR | AStA & Theaterticket |
| 104,00 EUR | RMV-Semesterticket |
| 50,00 EUR | Verwaltungskostenbeitrag |
Semesterbeitrag bei Beurlaubung
Rückerstattung des Semesterbeitrags/der Säumnisgebühr
Eine Rückerstattung des Semesterbeitrags oder der Säumnisgebühr ist nur möglich:
- bei einem Hochschulwechsel (Gebühr in Höhe von 50,- EUR wird nicht zurück erstattet)
- bei zu viel oder doppelt gezahlten Semesterbeiträgen
- bei zu viel gezahlter Säumnisgebühr
Bitte beachten Sie: Der Rückerstattungsantrag muss spätestens 1 Monat nach Vorlesungsbeginn vollständig beim SSC eingegangen sein.
Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre an hessischen Hochschulen vom 18. Juni 2008 stehen der Hochschule Darmstadt je Semester ca. 3,2 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Informationen zu den QV-Mitteln
Spezielle Gebühren (nach Nr. 17 - Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Teil I - 1. Dezember 2009)
| Grund | Betrag |
|---|---|
| Säumnisgebühr bei verspäteter Rückmeldung: | 30 EUR |
| Exmatrikulation außerhalb der festgesetzten Frist: | 15 EUR |
| Rücktritt von der Immatrikulation: | 30 EUR |
| Gasthörergebühr: | 100EUR |
| Zweitausfertigung eines Studienausweises: | 30 EUR |
| Zweitausfertigung eines Gasthörerscheines: | 25 EUR |
| Zweitausfertigung Hochschulabschlußzeugniss/Diplom-oder Graduierungsurkunde: | 50 EUR |
