
Gasthörerschaft
Wenn Sie Ihr Wissen auf einzelnen Gebieten vervollständigen wollen und auf Grund Ihrer Bildung oder Ihres Berufes in der Lage sind Vorlesungen und Übungen zu folgen, können Sie auf Antrag für bis zu 12 Semesterwochenstunden (SWS) als Gasthörerin oder Gasthörer zugelassen werden.
Als Gasthörerin und Gasthörer sind Sie kein Mitglied der Hochschule und können deshalb keine Leistungen, wie z. B. das RMV-Ticket in Anspruch nehmen.
Der formelle Antrag ist jeweils bis zum Beginn der Lehrveranstaltung beim Student Service Center (SSC) einzureichen. Die Gebühr für eine Gasthörerschaft beträgt z. Zt. 100,- Euro.
Antrag auf Gasthörerschaft (pdf, 316 KB)
