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Abschnittsbild

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Studium berechtigen Sie folgende Vorbildungsnachweise:

  • Allgemeine Hochschulreife;
  • Fachgebundene Hochschulreife;
  • eine vom Hessischen Kultusminister als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildung;
  • Fachhochschulreife;
  • eine erfolgreich abgelegte Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte;
  • die Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung.

Die Fachhochschulreife kann erworben sein durch          

  • das Abschlusszeugnis einer Fachoberschule;
  • das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe, in einem beruflichen Gymnasium, einem Hessenkolleg oder einem Abendgymnasium des Landes Hessen nach § 47 der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG) vom 19.9.1998 i.d.F. vom 19.9.2007;
  • das Abschlusszeugnis einer hessischen öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachschule für: Wirtschaft, Sozialpädagogik, Hauswirtschaft oder Technik, jeweils in Verbindung mit dem Zeugnis über die bestandene Zusatzprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife. (Bewerberinnen und Bewerber mit einem dieser Vorbildungsnachweise müssen ihrer Bewerbung eine Bescheinigung der Schulleitung beifügen, aus der die jeweiligen Endnoten der Zusatzfächer hervorgehen.);
  • das Zeugnis der Fachhochschulreife nach der Abschlussprüfung der Fachhochschulreife-Lehrgänge Technik, Wirtschaft oder Sozialpädagogik an Bundeswehrfachschule;
  • das Abschlusszeugnis des Aufbaulehrgangs "Verwaltung" der Bundeswehrfachschulen;
  • das Zeugnis der Fachhochschulreife nach der Abschlussprüfung des Lehrgangs zum Erwerb der Fachhochschulreife an den Grenzschutzfachschulen;
  • das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife erworben an einer hessischen zweijährigen Berufsfachschule, die auf einem Mittleren Abschluss aufbaut;
  • Bildungsgänge, die in der 'Anlage der Vereinbarung von einheitlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife über besondere Bildungswege - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.09.1981 - genannt sind. Diese Zeugnisse enthalten einen entsprechenden Vermerk der ausstellenden Schule oder des betreffenden Landes.

Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen: Gemäß dieser Verordnung sind Bewerberinnen und Bewerber mit beruflicher Aufstiegsfortbildung zum Studium in einem grundständigen Studiengang berechtigt wie z.B.:

  • staatl. gepr. Technikerinnen und Techniker;
  • staatl. gepr. Betriebswirtinnen und Betriebswirte sowie;
  • gleichwertige Abschlüsse im Bereich Industrie- und Handelskammer;
  • Fachkaufleute, Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter, Controllerinnen und Controller, Handelsassistentinnen und Handelsassistenten, Pharmareferentinnen und Pharmareferenten Industrie- und Handelskammer;
  • Fachwirtinnen und Fachwirte;
  • Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer;
  • Steuerberaterinnen und Steuerberater;
  • staatl. anerk. Erzieherinnen und Erzieher;
  • staatl. anerk. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen;
  • staatl. anerk. Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger;
  • staatl. anerk. Fachwirtinnen und Fachwirte für Sozialdienste;
  • staatl. gepr. Gestalterinnen und Gestalter.

Personen mit Abschlüssen an Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen.

Für Absolventinnen und Absolventen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien gilt, sofern eine Berufsausbildung nachgewiesen wird, § 54 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes entsprechend.


13-Länder-Vereinbarung über die Anerkennung der Fachhochschulreife aus den Bundesländern:

  • Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein

Der schulische Teil der Fachhochschulreife, erworben auf der gymnasialen Oberstufe der vorgenannten Bundesländer, wird in Hessen unter der Voraussetzung einer zusätzlichen beruflichen Tätigkeit als Zugang zum Fachhochschulstudium anerkannt.Der Nachweis der beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch:

  1. die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
  2. den Abschluss einer schulischen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder
  3. eine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder
  4. eine mindestens einjährige Berufs- oder  Praktikantentätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem
  5. freiwilligen sozialen Jahr.

Das Praktikum kann sowohl in Industrie-, Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieben als auch in öffentlichen Verwaltungen, Behörden oder Institutionen sowie in sozialen oder gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden. Es soll Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und -abläufe bieten und das Kennenlernen und Erproben vielfältiger Arbeitsmethoden ermöglichen. Die wöchentliche Arbeitszeit der Praktikantinnen und Praktikanten richtet sich nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.
Nach Beendigung des Praktikums erstellt der Betrieb eine Bescheinigung und ein Zeugnis, das neben der fachlichen Qualifikation auch die folgenden Gesichtspunkte umfasst:

  • Präsenz und Leistungsbereitschaft,
  • selbstständiges Arbeiten und kreatives Problemlösungsverhalten,
  • Kooperations- und Teamfähigkeit,
  • Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft.

Auf die Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der abgeleistete Wehr- und Zivildienst bis zu 6 Monaten, der mehr als zweijährige freiwillige Wehrdienst bis zu 12 Monate anzurechnen.

Sonstige Zeugnisse:

Bitte bedenken Sie, dass es uns nicht möglich ist, hier alle denkbaren Fälle aufzulisten. Ob das von Ihnen erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „… dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg …“ so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung beim

Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
Telefon +49 (0) 61 51.36 82 2
Schulamt Darmstadt-Dieburg

ein und beantragen eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. Diese Bescheinigung, samt aller im Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen, fügen Sie dann Ihrem Zulassungsantrag bei.



 

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