
Beendigung des Auswahlverfahrens
Sobald alle Anträge auf Zulassung von der Hochschule Darmstadt bearbeitet sind, startet das Zulassungsverfahren. Dies geschieht in der Regel ab Anfang August und im ganzen September für das Wintersemester und ab Anfang Februar bis Mitte März für das Sommersemester. In diesem Zeitraum erhalten Sie Ihren Bescheid.
Zulassungsbescheid
Sofern Sie einen Studienplatz bekommen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Stellen Sie bitte sicher (etwa bei Ihrer Urlaubsplanung), dass der Zulassungsbescheid Sie in jedem Fall erreicht. In dem Zulassungsbescheid nennen wir Ihnen den Termin, zu dem Sie zur Immatrikulation in das SSC kommen müssen. Falls Sie persönlich verhindert sind, kann eine von Ihnen formlos bevollmächtigte Person Ihre Immatrikulation für Sie vornehmen.
Bewahren Sie den Zulassungsbescheid im eigenen Interesse auf, da Sie ihn eventuell zum Nachweis bei anderen Institutionen benötigen. Sollten Sie sich wegen Ableistung eines Dienstes jetzt nicht immatrikulieren können, müssen Sie sich erneut fristgerecht mit allen Unterlagen und dem Zulassungsbescheid bewerben.
Immatrikulation
Der Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilte Termin ist verbindlich. Haben Sie den Termin versäumt oder muss die Hochschule Darmstadt aus anderen Gründen eine Immatrikulation ablehnen (z.B. unvollständige Unterlagen, fehlendes Vorpraktikum), wird der zugewiesene Studienplatz an andere wartende Bewerberinnen und Bewerber vergeben.
Ablehnungsbescheid
Falls Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, prüfen wir im Nachrückverfahren, ob Sie zugelassen werden können. Zum Nachrückverfahren kommt es, wenn zugelassene Bewerberinnen und Bewerber ihren Studienplatz nicht annehmen oder den Platz wieder freimachen. Sollten Sie im Nachrückverfahren eine Zulassung erhalten, werden Sie unverzüglich benachrichtigt. Eine Immatrikulation kann daher sehr kurzfristig angesetzt werden. Ablehnungsbescheide für das Nachrückverfahren werden grundsätzlich nicht erstellt.
Nichtannahme des Studienplatzes
Wenn Sie den Studienplatz nicht annehmen (egal aus welchem Grund) brauchen Sie keine Erklärung abzugeben. Bitte senden Sie in diesem Fall keine Mitteilungen an die Hochschule.
