
Vorpraktikum Bauingenieurwesen
Es ist ein 12-wöchiges Vorpraktikum erforderlich. Davon müssen bis Vorlesungsbeginn am 04.10.2011 mindestens 4 Wochen abgeleistet und vom Fachbereich anerkannt sein. Der Rest muss bis zum Ende des 3.Semesters anerkannt worden sein. Nur wenn das vollständige Vorpraktikum anerkannt worden ist, kann mit dem Weiterstudium im 4.Semester fortgefahren werden. Diese Regelung gilt ab dem Wintersemester 2011/12 und gilt auch für Wechsler von anderen Hochschulen/Universitäten.
Zur Vorlage und Anerkennung der Praktikumsunterlagen werden folgende Termine angeboten:
* 26.05.2011, 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
* 30.06.2011, 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
* 14.07.2011, 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
* 11.08.2011, 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
* 29.08.2011, 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
* 01.09.2011, 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr
* 29.09.2011, 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Letzter Termin ist am 29.09.2011 von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ort: Haardtring 100; Gebäude A12 Raum 109
Vorzulegende Praktikumsunterlagen:
* Berichtsheft und Vorpraktikumsbescheinigung bzw.
* Prüfungszeugnis der Ausbildung
Wenn die vorgelegten Unterlagen den Anforderungen der Vorpraktikumsordnung genügen, erhält der Studienbewerber eine Bescheinigung, die zusammen mit den anderen notwendigen Unterlagen an das Student Sevice Center (SSC) weitergeleitet werden müssen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Herrn Prof. Dr.-Ing. Oliver Reul.
