
Studienplatz für einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung
Für die zulassungsfreien Studiengänge können Sie über die Online-Bewerbung Ihren Antrag ausfüllen. Diesen Antrag senden Sie bis 01.09. (bei Studienbeginn Wintersemester) bzw. bis 01.03. (Sommersemester) zusammen mit Ihrer Hochschulzulassungsberechtigung (HZB) und den nötigen Unterlagen an die Hochschule.
Um einen Studienplatz in den Studiengängen Digital Media, Kommunikations-Design oder Industrie-Design zu erhalten, müssen Sie eine Eignungsprüfung bzw. künstlerische Begabtenprüfung erfolgreich absolvieren. Bitte beachten Sie hier die besonderen Bewerbungsfristen.
Für die Studiengänge Kunststofftechnik, Bauingenieurwesen, Kommunikations-Design und Industrie-Design ist ein Vorpraktikum Voraussetzung. Der Nachweis für das Praktikum ist erst zur Immatrikulation vorzulegen. Bitte senden Sie uns keine Nachweise mit Ihrer Bewerbung.
In den offenen Studiengängen erhalten Sie einen Studienplatz, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese sind:
Hochschulzugangsberechtigung
Sie benötigen ein Zeugnis, welches Sie dazu berechtigt, an einer Fachhochschule in Hessen zu studieren. Diese sind im Allgemeinen:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachgebunde Hochschulreife
- eine vom Hessischen Kultusminister als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildung
- Fachhochschulreife
- das Meisterprüfungszeugnis
Über weitere Vorbildungsnachweise informieren Sie sich unter Zulassungsvoraussetzungen.
Nachweis der Krankenversicherung
Die Hochschulen sind verpflichtet, Ihren Versichertenstatus abzufragen. Sie müssen sich vor der Immatrikulation mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung speziell für die Einschreibung an einer Hochschule zu erhalten.
Die Krankenkasse stellt eine Bescheinigung darüber aus,
- ob Sie versichert sind,
- ob Sie von der Versicherungspflicht befreit sind (versicherungsfrei) oder
- nicht versicherungspflichtig sind.
Ohne Vorlage einer solchen Versicherungsbescheinigung ist die Immatrikulation nicht möglich. Die Vorlage einer Versichertenkarte (Chipkarte) oder einer einfachen Mitgliedsbescheinigung reicht nicht aus.
Falls Sie privat krankenversichert sind, benötigen wir den Befreiungsbescheid einer gesetzlichen Krankenkasse.
Studienbescheinigungen/Exmatrikulationsbescheinigungen
Da wir Ihren bisherigen Studienverlauf lückenlos erfassen, benötigen wir den Nachweis über alle Semesterzeiten und Studiengänge, in denen Sie immatrikuliert waren. Falls Sie Exmatrikulationsbescheinigungen vorlegen, achten Sie bitte darauf, dass alle benötigten Angaben enthalten sind.
Zweitstudium
Falls Sie sich für ein Zweitstudium bewerben, müssen Sie den Nachweis über das bereits erfolgreich abgeschlossene Studium erbringen. Falls Ihnen Ihr Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung eine Bescheinigung über den erfolgreich absolvierten Abschluss bei.
Immatrikulation
Sobald wir Ihre Unterlagen erhalten und geprüft haben und diese korrekt sind, wird in der Statusabfrage der Vermerk "Versand Studienbescheinigung nach Geldeingang" angezeigt. Bitte überweisen Sie dann den Semesterbeitrag.
Nach Eingang der kompletten Summe senden wir Ihnen den Studienausweis und die Studienbescheinigungen rechtzeitig vor Semesterbeginn zu. Sie sind dann immatrikuliert.
Tipp
Sie können sich Zeit und Kosten sparen, indem Sie uns keine Passfotos, polizeiliche Führungszeugnisse, Klarsichthüllen, Schnellhefter, Bewerbungsmappen etc. schicken. Bewerbungsmappen werden nicht zurückgeschickt.
