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Studienplatz für einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung

Um einen Studienplatz in einem NC-Studiengang zu erhalten, müssen Sie sich bei der Hochschule bewerben. Hierfür steht Ihnen die Online-Bewerbung zur Verfügung. Wenn Sie Ihre Daten eingetragen haben, können Sie sich den Antrag ausdrucken.

Diesen Antrag senden Sie mit allen notwendigen Unterlagen (s. u.) bis spätestens 15. Januar (für ein Sommersemester) bzw. bis 15. Juli (für ein Wintersemester) an das Student Service Center (SSC). Maßgeblich für eine fristgerechte Bewerbung ist der Eingang bei der Hochschule und nicht der Poststempel.

Für die Studiengänge Allgemeiner Maschinenbau, Online-Journalismus und Wissenschaftsjournalismus ist ein Vorpraktikum Voraussetzung. Der Nachweis für das Praktikum ist erst zur Immatrikulation vorzulegen. Bitte senden Sie uns keine Nachweise mit Ihrer Bewerbung.

Sie können sich mit einem Bewerbungsantrag gleichzeitig für bis zu drei NC-Studiengänge bewerben. Mit einem neuen Antrag löschen Sie automatisch die vorhergegangene Bewerbung.

Notwendige Unterlagen

Sie benötigen ein Zeugnis, welches Sie dazu berechtigt, an einer Fachhochschule in Hessen zu studieren. Diese sind im Allgemeinen:

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachgebunde Hochschulreife
  • eine vom Hessischen Kultusminister als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildung
  • Fachhochschulreife
  • Das Meisterprüfungszeugnis

Für weitere Vorbildungsnachweise informieren Sie sich unter Zulassungsvoraussetzungen.

Haben Sie einen Dienst (Wehr- oder Ersatzdienst, FSJ o. ä.) absolviert, legen Sie bitte eine

  • Wehr- bzw. Ersatzdienstbescheinigung oder
  • Bescheinigung über FSJ (Musterbescheinigung als Download pdf, 47 KB) oder
  • Bescheinigung der Dienststelle über einen Dienst, der momentan abgeleistet wird (Dauer des Dienstes muss erkennbar sein!). Der Einberufungsbescheid reicht nicht aus!

bei. Haben Sie eine

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder stellen Sie einen
  • Antrag auf Auswahl nach Härtegesichtspunkten (Vergabeverfahren)

fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte die entsprechenden Nachweise bei.

Das Zeugnis und alle weitere Nachweise reichen Sie bitte als amtlich beglaubigte Kopie ein (Beglaubigungen durch kirchliche Institutionen können nicht akzeptiert werden).

Ferner bitten wir Sie um einen

  • tabellarischen Lebenslauf (ohne Lichtbild)
  • ggf. Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung

Tipp

Sie können sich Zeit und Kosten sparen, indem Sie uns keine Passfotos, polizeiliche Führungszeugnisse, Klarsichthüllen, Schnellhefter, Bewerbungsmappen etc. schicken. Bewerbungsmappen werden nicht zurückgeschickt. 

Studienbescheinigungen/Exmatrikulationsbescheinigungen

Da wir Ihren bisherigen Studienverlauf lückenlos erfassen, benötigen wir den Nachweis über alle Semesterzeiten und Studiengänge, in denen Sie immatrikuliert waren. Falls Sie Exmatrikulationsbescheinigungen vorlegen, achten Sie bitte darauf, dass alle benötigten Angaben enthalten sind.

Zweitstudium

Falls Sie sich für ein Zweitstudium bewerben, müssen Sie zusätzlich zur HZB den Nachweis über das bereits erfolgreich abgeschlossene Studium erbringen. Zusätzlich benötigen wir eine formlose Begründung, weshalb Sie den von Ihnen gewählten zweiten Studienabschluss anstreben. 

Nachweise zur Verbesserung der Zulassungschancen

Die Nachweise außer Ihrer  HZB dienen dazu, Ihre Chancen zugelassen zu werden, zu erhöhen. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Errechnen Ihrer Wartezeit, dem möglichen Nachteilsausgleich und der Vorabzulassung. Informationen hierzu finden Sie unter Vergabeverfahren.
Fehlen bei der Bewerbung die Nachweise zu diesen Punkten, sind die Nachweise unvollständig oder entsprechen sie nicht der geforderten Form, kann keine Verbesserung vorgenommen werden.

Nachdem Ihre Bewerbung bei der Hochschule eingegangen ist, findet das Vergabeverfahren statt. Danach erhalten Sie von der Hochschule einen Zulassungsbescheid bzw. einen Ablehnungsbescheid. Dies geschieht in der Regel ab Anfang August und während des gesamten Septembers für das Wintersemester und ab Anfang Februar bis Mitte März für das Sommersemester.

Zulassungsbescheid

Sofern Sie einen Studienplatz  bekommen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Stellen Sie bitte sicher (etwa bei Ihrer Urlaubsplanung), dass der Zulassungsbescheid Sie in jedem Fall erreicht. In dem Zulassungsbescheid nennen wir Ihnen den Termin, zu dem Sie zur Immatrikulation in das SSC kommen müssen. Falls Sie persönlich verhindert sind, kann eine von Ihnen formlos bevollmächtigte Person Ihre Immatrikulation für Sie vornehmen.

Bewahren Sie den Zulassungsbescheid im eigenen Interesse auf, da Sie ihn eventuell zum Nachweis bei anderen Institutionen benötigen. Sollten Sie sich wegen Ableistung eines Dienstes jetzt nicht immatrikulieren können, müssen Sie sich erneut fristgerecht mit allen Unterlagen und dem Zulassungsbescheid bewerben.

Immatrikulation

Der Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilte Termin ist verbindlich. Haben Sie den Termin versäumt oder muss die Hochschule Darmstadt aus anderen Gründen eine Immatrikulation ablehnen (z. B. unvollständige Unterlagen, fehlendes Vorpraktikum), wird der zugewiesene Studienplatz an andere wartende Bewerberinnen und Bewerber vergeben.

Ablehnungsbescheid

Falls Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, prüfen wir im Nachrückverfahren, ob Sie zugelassen werden können. Zum Nachrückverfahren kommt es, wenn zugelassene Bewerberinnen und Bewerber ihren Studienplatz nicht annehmen oder den Platz wieder freimachen. Sollten Sie im Nachrückverfahren eine Zulassung erhalten, werden Sie unverzüglich benachrichtigt. Eine Immatrikulation kann daher sehr kurzfristig angesetzt werden. Ablehnungsbescheide für das Nachrückverfahren werden grundsätzlich nicht erstellt.

Nichtannahme des Studienplatzes

Wenn Sie den Studienplatz nicht annehmen (egal aus welchem Grund) brauchen Sie keine Erklärung abzugeben. Bitte senden Sie in diesem Fall keine Mitteilungen an die Hochschule.

Status Ihrer Bewerbung

Wenn Sie das Online-Bewerbungsverfahren absolviert haben, informieren Sie sich hier über den Stand Ihrer Bewerbung. Nur hier erfahren Sie, ob evtl. Unterlagen nachgereicht werden müssen und wie es weiter geht. Als Login geben Sie im Feld Benutzername bitte Ihre Bewerbernummer ein und im Feld Passwort Ihr Geburtsdatum (tt.mm.jjjj). Statusabfrage

Studieninteressierte aus dem Ausland

Studieninteressierte aus dem Ausland infomieren sich bitte auf den Seiten Studienplatz mit ausländischen Bildungsnachweisen über das Bewerbungsverfahren.

Kontakt

Frau Elke Sophie Guth

+49.6151.16-8041

Frau Sylvia Schöneberg

+49.6151.16-8042

Wie muss eine Beglaubigung aussehen?

Alle Nachweise, beispielsweise das Zeugnis des Abiturs oder der Fachhochschulreife, die Sie Ihrer Bewerbung als Kopie beifügen, müssen amtlich beglaubigt werden. Details zur amtlichen Beglaubigung

yip - your information platform

yip – die online-Informationsplattform für Schülerinnen und Schüler und alle, die an der h_da interessiert sind! Wir bieten mit yip viele interessante Infos rund ums Studium und die Studiengänge an der h_da: z.B. interessante Veranstaltungen, nützliche Tipps zu Bewerbungsunterlagen, einen Einblick in das Studentenleben an den unterschiedlichen Standorten der h_da in Darmstadt und Dieburg.

Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

studieren mit Behinderung

Informationen und Unterstützung für Studierende und Studieninteressierte unter Studieren mit Behinderung.

FAQ

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Wie hoch ist der NC?

Der Numerus clausus (NC) wird jeweils nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens für das Semester festgelegt. Dies bedeutet, dass jeweils nur die NCs der letzten Bewerbungsverfahren einzusehen sind. Der NC gilt daher lediglich als Anhaltswerte für das jetzige Bewerbungsverfahren und können nicht als feststehende Grenzwerte verstanden werden.

Eine NC-Übersicht der letzten Semester finden Sie unter:
www.h-da.de/vergabeverfahren

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Benötigt man ein Vorpraktikum oder andere Vorleistungen für die Bewerbung?

Für die Bachelor-Studiengänge Allgemeiner Maschinenbau, Online-Journalismus, Wissenschaftsjournalismus, Industrie-Design und
Kommunikations-Design sowie für die Master-Studiengänge Architektur und Innenarchitektur wird ein Vorpraktikum benötigt.
www.h-da.de/studium/information-und-beratung/bewerbung/vorpraktikum/index.htm

Für die Studiengänge Digital-Media, Industrie-Design und Kommunikations-Design ist eine Eignungsprüfung abzulegen.
www.h-da.de/studium/bewerbung/kuenstlerische-eignungspruefung/index.htm

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Ich bin internationaler Studierender. Wo kann ich mich bei Ihnen bewerben?

Sie müssen sich über uni-assist in Berlin bewerben. 

uni-assist e.V.
Helmholtzstr. 2-9, Aufgang E (Eingang über den Hof), 2.OG
10587 Berlin

E-Mail: service@uni-assist.de
Telefon: +49 30 666 44 345 (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr)
Fax: +49 30 666 44 390

www.uni-assist.de

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Wann erhalte ich den Bescheid, ob ich zugelassen bin?

Bewerber für das Wintersemester können im August und September mit einem Zulassungsbescheid oder einer Absage rechnen, Bewerber für das Sommersemester im Februar und März.

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