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Übersetzungen und Beglaubigungen

Die geforderten Bewerbungsunterlagen (Ursprungstext und Übersetzung) legen Sie bitte in einer deutschen Übersetzung durch einen vereidigten und staatlich anerkannten Übersetzer vor. Kopien Ihrer Originale müssen von einer Stadtverwaltung oder einem Notar in Deutschland amtlich beglaubigt sein. Beglaubigungen von kirchlichen Institutionen, Krankenkassen oder ähnliches werden nicht akzeptiert.

Beglaubigungen/Übersetzungen aus dem Ausland
Beglaubigungen aus dem Ausland werden nur akzeptiert wenn sie entweder von einem Notar oder der Botschaft bzw. dem Konsulat der Bundesrepublik Deutschland mit Originalstempel/Apostille bestätigt sind. Übersetzungen im Ausland müssen von einem vereidigten Übersetzer oder von der Botschaft bzw. dem Konsulat der Bundesrepublik Deutschland mit Originalstempel/Apostille bestätigt sein.