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Abschnittsbild

Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse

Bei einem direkten Hochschulzugang ist die Voraussetzung für die Immatrikulation zum Fachstudium an der Hochschule Darmstadt der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. (Ausnahme: Bewerbungen für die Studiengänge die einen Nachweis der englische Sprachkenntnisse fordern).

Die sprachliche Qualifikation für ausländische Studierende kann durch folgende Dokumente nachgewiesen werden:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH). DSH-Prüfungen mit Niveau-Stufen müssen mindestens das Niveau einer registrierten DSH-2 bescheinigen.
  • TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache): alle Teilprüfungen mindestens 4.
  • C2-Zeugnis oder Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, 2. Stufe
  • Kleines oder Großes Sprachdiplom des Goethe-Instituts.


Diese Nachweise müssen bei der Immatrikulation im Original vorgelegt werden. Sollten Sie diese Vorrausetzungen nicht erfüllen, können Sie sich für den DSH-Kurs anmelden.

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Voraussetzung für eine Immatrikulation zum Besuch eines DSH-Vorbereitungskurses ist die fristgerechte Bewerbung zum Fachstudium an der h_da über uni-assist und die erfolgreiche Weiterleitung Ihrer Bewerbung an die Hochschule. Sie erhalten dann von der h_da eine Zulassung zur Teilnahme am DSH-Vorbereitungskurs.

Mindestvoraussetzungen zur DSH-Kursanmeldung:
•    Zentrale Mittelstufenprüfung / B2 (GERR: Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) des Goethe-Instituts oder der Volkshochschule (VHS)
oder
•    Abschluss der Oberstufe / C1-Nachweis eines anderen Instituts (Sprachtest in der DSH-Beratungsstelle notwendig).

Bewerbungsfristen

Wintersemester: der 15. Juli eines Jahres
Sommersemester: der 15. Januar eines Jahres

Beginn DSH-Kurs

zum Wintersemester: jeweils im Oktober
zum Sommersemester: jeweils im März

 

Immatrikulation

DSH-Kursteilnehmer, die die Voraussetzungen zur Kursanmeldung erfüllen, haben auf Wunsch die Möglichkeit, sich ausschließlich zum Besuch des DSH-Vorbereitungskurses (maximal jedoch zwei Semester) zu immatrikulieren. Sie erhalten dadurch Studierendenstatus.

Anmeldung DSH-Kurs

Anmeldungen für Kurse und Prüfungen sind nur persönlich in der DSH-Beratungsstelle möglich. Bei Fragen zu Sprachkursen und –prüfungen wenden Sie sich bitte an:

DSH-Beratungsstelle
Frau Julia Baumann
Haardtring 100
Gebäude A12, Raum 403
D- 64295 Darmstadt
Telefon +49 (0) 61 51.16-88 55
Telefax +49 (0) 61 51.16-88 10
Internet www.sprachen.h-da.de
E-Mail dsh@h-da.de

DSH-Prüfung

Voraussetzungen zur Prüfungsanmeldung:

  • Abschlusszeugnis der Zentralen Mittelstufenprüfung / B2 (GERR: Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) des Goethe-Instituts oder der Volkshochschule (VHS) oder
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem DSH-Vorbereitungskurs an einer deutschen Hochschule.

Dauer und Kursgebühr

Der DSH-Kurs umfasst 300 Unterrichtseinheiten, d. h. wöchentlich 20-24 Unterrichtseinheiten. Die Kursgebühr beträgt 600,- €

Prüfungstermine und Prüfungsergebnisse

Die genauen Termine für die schriftliche und mündliche Prüfung und den Anmeldeschluss erhalten Sie unter www.sprachen.h-da.de oder im Sprachenzentrum. Die schriftlichen und endgültigen Ergebnisse werden verschlüsselt im Internet bekannt gegeben: www.sprachen.h-da.de/dsh-anmeldung