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Länderspezifische Anforderungen

Wichtige Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber aus:

Bulgarien

Haben Sie ihre HZB in Bulgarien erworben müssen Sie der Bewerbung Schulzeugnisse in amtlich beglaubigter Kopie in der Originalsprache und Übersetzung beifügen, aus denen die exakte Dauer der Schulausbildung ersichtlich ist. Ist die Dauer der Schulausbildung nicht belegt, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Wenn Sie ein abgeschlossenes Studienjahr an einer staatlichen bulgarischen Universität nachweisen können, genügt das Schulabschlusszeugnis.

Zulassungsanträge, die diesen Anforderungen nicht genügen, können nicht bearbeitet werden und werden abgelehnt.

Iran

Haben Sie ihre HZB im Iran erworben müssen Sie der Bewerbung den Nachweis des Bestehens der Interuniversitären Hochschulaufnahmeprüfung in der Originalsprache und Übersetzung beifügen sowie das Schulabschlusszeugnis und den Nachweis über die Studienzeiten mit Noten.
Die Hochschulaufnahmeprüfungen für die freien islamischen Universitäten werden nicht akzeptiert.
Der Nachweis des Bestehens der Interuniversitären Hochschulaufnahmeprüfung kann nur über die amtlich beglaubigte Kopie und Übersetzung der Ergebniskarte (Konkour) mit folgenden Angaben
nachgewiesen werden:

  • Die Rangziffer des zuletzt zugelassenen Kandidaten und die Rangziffer des Bewerbers;
  • Eine Zulassung zu einem Lizentiaten-Studium mit mindestens vierjähriger Regelstudienzeit.

Hinweise zu den geforderten Unterlagen finden Sie im Internet unter http://www.uni-assist.de/tipps-in-farsi.html auch in Farsi.

Zulassungsanträge, die diesen Anforderungen nicht genügen, können nicht bearbeitet werden und werden abgelehnt.

Marokko

Studienzeiten an marokkanischen Universitäten und anderen Ausbildungsstätten müssen nachgewiesen werden. Aus den Bescheinigungen muss hervorgehen, ob die Studien erfolgreich waren oder nicht (Relevé de notes). Die Zeugniskopien müssen vollständig sein, das heißt Vorder- und Rückseite eines Zeugnisses müssen kopiert und beglaubigt werden, wenn auf der Rückseite ebenfalls Schrift/Text vorhanden ist (Beispiel: Baccalaureat).
Falls auf der Rückseite Ihres Baccalaureat vermerkt ist, dass Sie bereits an einer marokkanischen Universität eingeschrieben waren, müssen Sie die entsprechenden Notenübersichten einreichen oder eine Bescheinigung der Universität beifügen, wie lange Sie dort erfolgreich studiert haben.

Zulassungsanträge, die diesen Anforderungen nicht genügen, können nicht bearbeitet werden und werden abgelehnt.

VR China

Die Akademische Prüfstelle (APS) ist eine Service-Einrichtung des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Die APS erteilt ein Zertifikat, das sowohl von den deutschen als auch den Hochschulen der Partnerländer als eine der Zulassungsvoraussetzungen verlangt wird. Dieses Zertifikat bescheinigt, dass die eingereichten Dokumente der chinesischen Bewerber echt sind und dass sie in China genug Studienleistungen erbracht haben, um die formalen Zulassungsvoraussetzungen zu einer deutschen Hochschule zu erfüllen.
Mit dem APS-Zertifikat kann der Bewerber auch am vereinfachten Visumverfahren für Deutschland teilnehmen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen der Visastelle auf der Website der Deutschen Botschaft.

Kontakt:
Deutsche Botschaft Peking
Landmark Tower 2, Büro 0311,
8 North Dongsanhuan Road,
Chaoyang Dirstrict,
100004 Bejing

Öffnungszeiten und persönliche Beratung:
Mo. bis Fr. 08:30 bis 12:00 Uhr
Abgabe von Visa-Anträgen:
Montag und Mittwoch 08:30 bis 11:30 Uhr

Auskünfte und Anfordern von Antragsformularen:
Tel: 0086 10 6590 7138
Fax: 0086 10 6590 7140
Mail: info@aps.org.cn
Internet: www.peking.diplo.de

Mongolei

Die APS ist eine Einrichtung der Deutschen Botschaft Ulan Bator. Die APS überprüft die Hochschulzugangsberechtigung und die akademischen Leistungsnachweise mongolischer Studienbewerber, die ein Studium in Deutschland anstreben.
Nach den Richtlinien der Kultusministerkonferenz für ausländische Studienbewerber ist für alle mongolischen Studienbewerber, die an einer staatlichen deutschen Hochschule studieren möchten, eine Überprüfung durch die APS erforderlich. Das gilt auch für Teilnehmer aus Sprachkursen in Deutschland, die nach Beendigung des Kurses dort weiterstudieren wollen. Nach positivem Verlauf der Überprüfung stellt die APS dem Bewerber ein Zertifikat (Mongolei-Verfahren) bzw. eine Bescheinigung (Deutschland-Verfahren) aus. Das Zertifikat bzw. die Bescheinigung ist Zulassungsbedingung für ein Studium an einer anerkannten deutschen Hochschule. Zertifikate und Bescheinigungen sind unbegrenzt gültig.

Bitte beachten Sie auch die Informationen auf der Website der deutschen Botschaft.

Kontakt:
Deutsche Botschaft Ulan Bator,
Strasse der Vereinten Nationen, PF: 708

Öffnungszeiten:
Montag + Mittwoch, jeweils 13:00 bis 14:00 Uhr
Auskünfte:
Tel.: 00976-11-99225839,
Fax: 00976-11-323905
Mail: aps-ulan@mongol.net
Internet: www.ulan-bator.diplo.de

Vietnam

Die APS ist eine Einrichtung der Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Hanoi. Die APS überprüft die Hochschulzugangsberechtigung und die akademischen Leistungsnachweise vietnamesischer Studienbewerber, die ein Studium in Deutschland anstreben.
Nach positivem Verlauf der Überprüfung stellt die APS dem Bewerber ein Zertifikat bzw. eine Bescheinigung (für rein künstlerische Studiengänge) aus. Das Zertifikat bzw. die Bescheinigung ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für ein Hochschulstudium in Deutschland. Die Zertifikate und Bescheinigungen sind zeitlich unbegrenzt gültig.

Kontakt:
Deutsche Botschaft in Hanoi APS
29 Tran Phu, Q.
Ba Dinh
Hanoi

Öffnungszeiten:
Montag + Mittwoch, 08:30 bis 11:30 Uhr
Tel.: 04-845 38 36/7, 04-843 02 45/6
Fax: 04- 843 99 69
Mail: ku-101@hano.auswaertiges-amt.de
Internet: www.hanoi.diplo.de