
Rücktritt von der Immatrikulation und Exmatrikulation vor Studienbeginn
Erst- und neuimmatrikulierte Studierende können bis zum Vorlesungsbeginn des Semesters, in dem sie ihr Studium beginnen möchten, den Rücktritt von der Immatrikulation beantragen (pdf, 76 KB). Dem Antrag müssen die vollständigen Semesterunterlagen beigefügt sein (Studienbescheinigungen, Studienausweis/RMV-Ticket). Es wird eine Gebühr von 30,00 € fällig. Wir löschen sämtliche erfassten Daten und informieren Ihre Krankenkasse, dass das Studium nicht aufgenommen wurde.
Bis 1 Monat nach Vorlesungsbeginn können Studierende die Exmatrikulation zum Tagesdatum beantragen (pdf, 262 KB). Es wird eine Exmatrikulationsbescheinigung mit Studienzeiten ausgestellt. Der Semesterbeitrag abzüglich des Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von 50,00 € kann nur erstattet werden, wenn nachgewiesen wird, dass das Studium noch im selben Semester an einer anderen Hochschule aufgenommen wurde. Dem Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags (pdf, 47 KB) sind die vollständigen Semesterunterlagen beizufügen (Studienbescheinigungen, Studienausweis/RMV-Ticket). Ihre Krankenkasse wird über die Exmatrikulation unterrichtet.
