
Bewerbung für einen Master
Für einen Masterstudiengang können sich bewerben:
- Bewerberinnen und Bewerber, die einen ersten akademischen Abschluss (z.B. Bachelor oder Diplom) an einer Fachhochschule oder Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben.
- Bewerberinnen und Bewerber, die einen Bachelor-Abschluss an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben.
- Bewerberinnen und Bewerber, die einen Bachelor-Abschluss (kein Diplom) an einer staatlichen Berufsakademie in der Bundesrepublik Deutschland
erworben haben. Bewerberinnen und Bewerber (auch deutsche) die einen Hochschulabschluss im Ausland erworben haben. Voraussetzung hierfür ist, dass die ausländische Hochschule und ggf. auch der Studiengang gemäß den Rechtsvorschriften des betreffenden Landes ordnungsgemäß anerkannt oder akkreditiert sind. Die Bewerbung läuft über die Servicestelle uni-assist. Informationen über das Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Seiten Studienplatz mit ausländischen Bildungsnachweisen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Bewerbung Ihre deutschen bzw. englischen Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
Bitte beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen für internationale Bewerberinnen und Bewerber!
Ablauf des Verfahrens für Masterstudiengänge
Maßgeblich für die Zulassung in einen Masterstudiengang ist die BBPO (Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung) des jeweiligen Fachbereichs.
Zulassungsvoraussetzungen für unsere konsekutiven Masterstudiengänge sind:
- die fristgerechte Vorlage vollständiger Bewerbungsunterlagen.
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das in Bezug auf den angestrebten Masterstudiengang steht.
- Die für den Masterstudiengang maßgebliche Gesamtnote aus dem abgeschlossenen Bachelor- oder Diplomstudium ist in der BBPO (Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung) des jeweiligen Masterstudiengangs geregelt und ist Zulassungsvoraussetzung für einen Masterstudiengang.
- Ein mindestens gleichwertiger, fachlich verwandter Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern muss den Anforderungen des jeweiligen konsekutiven Masterstudiengangs entsprechen. Das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen wird vom Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs festgestellt. Die Feststellung erfolgt auf der Grundlage der schriftlichen Unterlagen. Das Studium muss durch entsprechende Leistungsnachweise (Fächer- und Notenübersichten, Credit oder ECTS-Punkte) genau dokumentiert sein, ansonsten ist eine Entscheidung nicht möglich.
Bewerberinnen und Bewerber, die einen Hochschulabschluss im Ausland erworben haben und deren Muttersprache nicht deutsch ist, müssen bei der Bewerbung für Masterstudiengänge, deren Unterrichtssprache deutsch ist, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
Bewerbung zum Master-Studium
Bewerberinnen und Bewerber mit einem ersten akademischen Abschluss (Bachelor oder Diplom) einer deutschen Hochschule bewerben sich bitte über die Online-Bewerbung.
Bewerberinnen und Bewerber (auch deutsche) die einen Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, bewerben sich bitte über die Servicestelle uni-assist.
Für die Bewerbung zum Master-Studium muss eine amtlich beglaubigte Kopie des Erststudiums (bei Absolventen der h_da reicht eine eine einfache Kopie) vorliegen.
Sofern das Studium abgeschlossen ist, aber bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch kein Zeugnis (Bachelorabschluss, Diplomabschluss) vorgelegt werden kann, muss ein vorläufiges Zeugnis vorgelegt werden. Das vorläufige Zeugnis muss alle bereits vollständig abgeschlossenen Prüfungsleistungen enthalten und von einer für die Notengebung oder Zeugniserteilung autorisierten Stelle ausgestellt sein.
Für die Masterstudiengänge
Electrical Engineering, Internationales Lizenzrecht, JIM und Wirtschaftsingenieurwesen müssen Sie zusätzlich Ihre englischen Sprachkenntnisse nachweisen.
Für den Masterstudiengang Soziale Arbeit müssen Sie zusätzlich ein kurzes Exposé über eine Fragestellung, der Sie in dem studienbegleitenden Lehrforschungsprojekt nachgehen möchten, erstellen und Ihrer Bewerbung beilegen. Umfang: 1–2 Seiten und max. 5.000 Zeichen. Hinweise zur Erstellung des Exposés (pdf, 62 KB)
Für den Masterstudiengang Media Direction müssen Sie den Antrag zur Eignungsprüfung ausfüllen, ein Exposé in dem Sie einen überzeugenden Vorschlag für Ihr Masterprojekt entwickeln, drei Arbeitsproben abgeben.
Für die Masterstudiengänge Architektur und Innenarchitektur müssen Sie ein Vorpraktikum nachweisen.
