
Eignungsprüfung für den Studiengang Industrie-Design
Termin: 19. Juni um 9 Uhr und dauert je nach Anzahl der Bewerber bis 20. Juni 2012
Sollten Sie an den genannten Terminen an einer studienqualifizierenden Abschlussprüfung Ihrer Schule teilnehmen müssen, so bewerben Sie sich trotzdem bis zum 01. Juni an der Hochschule Darmstadt und legen eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Schule bei. Bitte machen Sie deutlich, dass Sie an diesem Termin nicht teilnehmen können. Der Ersatztermin für die Eignungsprüfung ist am Montag nach dem ersten Prüfungstermin vorgesehen.
Bitte beachten Sie, wenn Sie am Tag vor der Eignungsprüfung, am Tag der Eignungsprüfung oder auch am Tag nach der Eignungsprüfung eine Prüfung an Ihrer Schule haben, gibt es für diese „Stresssituation“ keinerlei „Bonus“. Teilen Sie in diesen Fällen bitte unbedingt mit, dass Sie am Ausweichtermin geprüft werden möchten.
Bewerbung zur Eignungsprüfung
Für die Zulassung zur künstlerischen Begabtenprüfung benötigen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bzw. eine Bescheinigung der Schule, dass Sie die HZB voraussichtlich in diesem Schuljahr erwerben werden.
Bewerben Sie sich bitte online unter www.h-da.de/bewerbung und schicken uns dann den unterschriebenen Antrag mit der beglaubigten Kopie der HZB oder der Bescheinigung der Schule per Post zu. Bewerbungsschluss bei der h_da ist der 01. Juni . Maßgebend ist der Eingang der Unterlagen bei h_da.
Wenn Sie keine HZB haben und sich auf eine überragende künstlerische Begabung berufen, bewerben Sie sich bitte online unter www.h-da.de/bewerbung und schicken uns den unterschriebenen Antrag per Post zu. In diesem Fall müssen Sie den Eignungstest „mit Auszeichnung“ bestehen, um an der h_da studieren zu können.
Die Eignungsprüfung
Bestandteile der Prüfung
- Vorlage einer Mappe mit vom Bewerber selbst gefertigten Arbeiten, wobei die Mehrzahl in den letzten zwei Jahren entstanden sein sollte. (Die Mappe vermittelt der Prüfungskommission einen Eindruck von Ihrer Persönlichkeit, kreativem Denken, Gestaltungswillen und Stilgefühl. Sie ist deshalb auch Gegenstand des Prüfungsgesprächs).
- Anfertigen spezieller gestalterischer Arbeiten und Lösung vorgegebener Aufgaben unter Aufsicht.
- Prüfungsgespräch (Dauer in der Regel eine halbe Stunde). Es entfällt, wenn bereits aufgrund der Prüfungsteile 1 und 2 die künstlerische Begabung festgestellt oder verneint werden kann.
Ihre Mappe legen Sie während des persönlichen Gesprächs im Fachbereich Gestaltung vor. Die Mappe und die eingereichten Arbeiten müssen Ihren Namen tragen. Die Mappe können Sie nach der Prüfung wieder mitnehmen. Bewerberinnen und Bewerber, die einen ausgesprochen langen Anfahrtsweg haben, werden beim Mappengespräch nach Möglichkeit zuerst berücksichtigt.
Zur künstlerischen Begabtenprüfung bringen Sie bitte mit:
- Ihre Mappe mit folgendem Inhalt:
a) Auswahl dreier Beispiele für beliebige Lebenssituationen aus Ihrem Umfeld, in denen Design eine wichtige Rolle spielt; dargestellt anhand von Zeichnungen, Skizzen, Fotografien etc.
b) mindestens fünf Arbeiten, die die eigene Auseinandersetzung mit dem Thema Design wiedergeben; dargestellt anhand von Zeichnungen und Skizzen oder Fotografien von Objekten oder Modellen etc.
Bringen Sie bitte die Mappe am ersten Prüfungstag mit.
- Bleistifte F oder HB oder entsprechende Zeichenstifte mit Minen, Filzstifte (farbig), Radiergummi.
- Ein Geodreieck, ein Lineal mit Maßeinteilung (ca. 30 cm), eine Schere, schnell haftenden Klebstoff für Papier.
- Eine Zeichenunterlage DIN A3.
Bescheid
Nach der Eignungsprüfung erhalten Sie umgehend einen Bescheid über das Ergebnis. Die Prüfung wird mit „Mit Auszeichnung bestanden“, mit „Bestanden“ oder „Nicht Bestanden“ bewertet. Haben Sie die Prüfung bestanden, überprüfen Sie bitte in Ihrer Statusabfrage, welche Unterlagen zur Immatrikulation nachgereicht werden müssen! Denken Sie daran, dass Sie sich Ihr Praktikum vom Praktikantenamt im Fachbereich Gestaltung anerkennen lassen.
Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife einer Fachoberschule, Schwerpunkt Gestaltung:
- Wer eine Fachoberschule für Gestaltung erfolgreich abgeschlossen und in den fachbezogenen Fächern mit mindestens der Note „gut“ bewertete Leistungen erzielt hat, kann auf Antrag ganz oder teilweise von der Begabtenprüfung befreit werden. Den Antrag reichen Sie mit Ihrer Hochschulzulassungsberechtigung (HZB) dem Fachbereich Gestaltung der Hochschule Darmstadt ein. Die Entscheidung über den Antrag trifft der Prüfungsausschuss für Industrie-Design oder Kommunikations-Design des Fachbereichs Gestaltung.
- Dem Antrag auf Befreiung vom Eignungsverfahren am Fachbereich Gestaltung der Hochschule Darmstadt sind selbstgefertigte, aussagekräftige Arbeitsproben beizufügen. Der Antrag ist bis spätestens 1. Mai beim Fachbereich Gestaltung der Hochschule Darmstadt einzureichen.
