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European Credit Transfer System (ECTS)

Das European Credit Transfer System (ECTS) wurde geschaffen wegen des „T“ im Namen: Der Transfer sollte verbessert werden beim Studiengangswechsel, bei Anerkennung von Vorleistungen aus Vorstudien, bei Studienortwechsel im Inland und im Ausland.
Es ist aber auch ein Leistungspunktesystem, welches einen formalen Mechanismus zur Gliederung, Berechung und Bescheinigung des Studienaufwands darstellt. Es geht um die Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in Form von "Credit-Points" innerhalb der europäischen Union.

Für alle erfolgreich erbrachten studentischen Leistungen werden sog. "Credit-Points" vergeben, d.h. für Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sowie für alle Prüfungsleistungen.
Hierbei ist der durchschnittliche Arbeitsaufwand eines Studierenden ("student workload") ausschlaggebend für die Berechnung der "Credit-Points".
Der Workload wird in Zeitstunden gemessen und umfasst sowohl Kontaktzeiten sowie Selbststudienzeiten. Der erwartete studentische Arbeitsaufwand wird in Zeitstunden gemessen und setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:

Kontaktstudium, Präsenzzeiten in Lehrveranstaltungen, Selbststudium: Hierunter versteht man, Vor- und Nachbereitung einer Lehrveranstaltung, Prüfungsvorbereitung, Erstellung von Studien- und Abschlussarbeiten, Literaturstudium, Praktika, Exkursionen etc.

 

Hiermit verschiebt sich die Berechnungsgrundlage des Studiums, weg von der Lehrzeit der Dozenten (Semesterwochenstunden), hin zur Lernzeit der Studierenden. Pro Jahr beträgt der studentische Arbeitsaufwand zwischen 1500–1800 Stunden. Pro Studienjahr können maximal 60 "Credit-Points" vergeben werden. Somit entspricht ein Leistungspunkt einem Workload von ca. 25–30 Stunden.

Unter Berücksichtigung der Einführung studienbegleitender Prüfungssysteme ist die Entwicklung eines europaweiten Leistungspunktesystems, auf der Grundlage des ECTS unter dem Hauptgesichtspunkt der Studienstrukturreform, einzuordnen und ein elementar wichtiger Aspekt in Bezug auf die Internationalisierung bzw. der Studierendenmobilität. Die nationale und internationale Kompatibilität von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüssen in Verbindung mit dem Abbau von Mobilitätshindernissen ist ein wichtiges hochschulpolitisches Ziel.

Durch die Einführung eines ECTS kompatiblen Leistungspunktesystems wird die Möglichkeit auf nationaler Ebene für einen Wechsel zwischen einzelnen Hochschulen, Hochschularten und Studiengängen verbessert. ECTS hat sich von einem Transfer hin zu einem Akkumulierungssystem entwickelt, d.h. die durch die Studierenden erworbene Leistungspunkte sind zum einen für den Wechsel an eine andere Hochschule relevant und zum anderen auch im Rahmen des studienbegleitenden Prüfungssystems.

Ein Leistungspunktesystem ist ebenso die Voraussetzung für die Akkreditierung neuer Studiengänge und ist immer mit der Modularisierung des Curriculums verbunden. Die praktische Umsetzung von ECTS wird durch Schlüsseldokumente geregelt. Dazu zählen das Learning Agreement und das Transcript of Records.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) bzw. Hochschulrektorenkonferenz (HRK) 1997 und 2000 gaben hierzu entsprechenden Rahmenvorgaben und Empfehlungen.

ECTS beinhaltet vier wichtige Elemente:

  • ein Informationssystem/Kurskatalog (bestehend aus einem allgemeinen und einem fachbezogenen Teil)
  • ein Leistungspunktesystem
  • ein Studienvertrag zwischen Studierenden,  Heimathochschule und Gasthochschule (Learning Agreement)
  • eine Datenabschrift, weist die absolvierten Module aus (Transcript of Records).

Umfassende Informationen finden Sie in dem Referenzdokument ECTS key features:

  • Die interne und nationale Mobilität sowie der internationale Austausch werden für Studierende, aber auch für Lehrende und Verwaltungsangestellte gefördert und erleichtert.  Das heißt, der Studienwechsel im In- und ins Ausland, sowie die Anerkennung des Abschlusses im innereuropäischen Ausland wird erleichtert
  • Durch das ECTS-System können Studiengänge im In- und Ausland besser miteinander verglichen werden
  • Das Europäische Credit Transfer System (ECTS) soll den Transfer von Studienleistungen maßgeblich erleichtern
  • ECTS wird im Zuge des lebenslangen Lernens immer mehr als Akkumulationswerkzeug verwendet
  • kürzere reale Studienzeiten
  • überschaubarere Studien- und Prüfungsanforderungen, die über die an Lehrveranstaltungen gebundene Leistungspunkte bestimmt werden
  • kontinuierliche Leistungskontrollen als Orientierungshilfe für die Studierenden sowie zur Entlastung der punktuellen Prüfungen
  • Transparenz hinsichtlich der Arbeitsbelastung der Studierenden sowie erhöhte Planungssicherheit für Studierende durch exakte Angaben der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen und der zu erbringenden Leistungsnachweise und Teilprüfungen
  • größere Flexibilität des Studiums sowohl bei der Kombination von Studienbausteinen ("Modulen") als auch für Teilzeitstudien
  • die Erleichterung wechselseitiger Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • schnellere Reaktionsmöglichkeiten für die Hochschulen auf Änderungen der Berufsfelder sowie Entwicklungen in Wirtschaft und Technik
  • Das ECTS System stellt somit ein zentrales Instrument zur Erreichung der in der Bologna-Erklärung definierten Ziele von 1999 dar.