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Das zweistufige Bachelor-Mastersystem

Ein zentrales bildungspolitisches Ziel der inzwischen 46 europäischen Staaten, die sich verpflichtet haben bis 2010 den Bologna-Prozess umzusetzen, ist es, ein gestuftes Studiensystems einzuführen.

Den deutschen Hochschulen wird laut § 19 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) die Umsetzung von Bachelor- und Masterstudiengängen ermöglicht.

Die sukzessive Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen an deutschen Hochschulen verfolgt im wesentlichen folgende Ziele:

  • Das Bildungswesen an deutschen Hochschulen sowie deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Vergleichbarkeit europäischer Hochschulabschlüsse zu erhöhen.
  • Transparenz unter den Studiengängen zu schaffen, Sicherstellung der Qualität und Vielfalt ermöglichen.
  • Eine flexiblere Anpassung der Studiengänge in Bezug auf die Anforderungen des nationalen und internationalen Marktes zu gewährleisten.
  • Im Rahmen des lebenslangen Lernens ergeben sich Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums wird hierdurch unterstützt.


Alle europäischen Hochschulen, die an dem Bologna-Prozess beteiligt sind, werden bis 2010 die einstufigen Studienangebote, die mit dem Diplom in vielen Studiengängen abschließen, durch das zweistufige Bachelor-Mastersystem ersetzen. In dem so genannten Bologna-Prozess sind die neuen gestuften Studiengänge eines der zentralen Anliegen, wenn es um die Schaffung des europäischen Hochschulraumes geht.

Die Qualität der deutschen Diplomausbildung wird berechtigterweise als hoch bewertet, aber die Tatsache kann nicht ignoriert werden, dass 90 Prozent der Hochschulen in der Welt Abschlüsse nach angloamerikanischer Tradition verleihen.

In einer Regelstudienzeit von drei bis vier Jahren vermittelt der grundständige Bachelorstudiengang einen ersten berufsqualifizierten Abschluss. Nach dem Erwerb des Bachelorgrades kann aufbauend ein Masterstudiengang absolviert werden, der in einer Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren zu einer weiteren Berufsqualifikation führt. Konsekutiv ausgerichtete Bachelor- und Masterstudiengänge sind inhaltlich aufeinander aufbauend und dürfen zusammen eine Regelstudienzeit von fünf Jahren nicht überschreiten.

In dem nach angloamerikanischem Muster gestuften Studiensystem ist der erste zu erreichende akademische Grad ein Bachelor- und der zweite ein Masterabschluss. Damit wird das Studienangebot flexibilisiert, transparenter und die internationale Kompatibilität deutscher Studienabschlüsse verbessert sich.

Eine weitere Veränderung die sich durch die Einführung des zweiphasigen Studiensystems ergibt, ist die laufbahnrechtliche Zuordnung. Durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000 und dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom Mai/Juni 2002 wurden nachfolgenden Regelungen getroffen.

  • Dem gehobenen Dienst sind Bachelorabschlüsse, die an Fachhochschulen und Universitäten erworben werden, zuzuordnen
  • Masterabschlüsse die an Fachhochschulen oder Universitäten erworben werden, eröffnen den Zugang zum höheren Dienst.