
Bericht des Präsidiums
Nach dem Hessischen Hochschulgesetz $92, Abs. 1 berichten die Hochschulen regelmäßig über ihre Tätigkeit insbesondere in Forschung und Lehre, bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags. Sie berichten über die dabei erbrachten Leistungen und über die Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit des Mitteleinsatzes.
Auf der rechten Seite finden Sie den aktuellen und die früheren Exemplare des "Bericht des Präsidiums" der Hochschule Darmstadt zum Download.
