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QV-Mittel

1. Grundsätzliches

Die Hochschulen des Landes Hessen erhalten nach dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre seit Oktober 2008 pro Semester insgesamt 46 Millionen Euro. Diese Summe wird an je zwei Terminen zur Verfügung gestellt: für das Sommersemester zum 15.04. und 15.07., für das Wintersemester zum 15.10. und 15.01.
Dieser Betrag muss zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden. Die Höhe des Beträge, die auf die einzelnen Hochschule entfallen, ergibt sich aus dem jeweiligen prozentualen Anteil der Studierenden in der Regelstudienzeit des entsprechenden Semesters vor zwei Jahren.

Höhe der Beträge, die bisher an die Hochschule Darmstadt gezahlt wurden:

Zeitraum         insgesamt für die Fachbereiche für zentrale Verwendung
2012 6.423.015,00 4.174.959,75 2.248.055,25
2011 6.308.724,00 4.100.670,61 2.208.053,39
2010 6.332.551,00 3.510.042,29 2.822.508,71
2009 6.450.818,00 4.117.316,36 2.333.501,64
2008 1.615.278,00 1.049.930,70 565.347,30

Die gemäß § 1 Abs. 4 erforderliche Satzung wurde im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 22.09.2008 veröffentlicht.

2. Das Vergabeverfahren

Laut Satzung antragsberechtigte Stellen und Personen stellen Anträge zur Verwendung der Mittel an die Vergabekommissionen der einzelnen Fachbereiche bzw. die zentrale Vergabekommission. Diese Vergabekommissionen erstellen eine Rangliste der zu realisierenden Maßnahmen, die von den Dekanaten bzw. dem Präsidium beschlossen wird oder geändert werden kann. Kann im Falle einer Änderung keine Einigung mit der Kommission erzielt werden, entscheidet der jeweilige Fachbereichsrat bzw. der Senat.

QV-Mittel der Fachbereiche

Zentrale QV-Mittel

4. Berichte

Im Mai 2010 wurde dem Senat der Bericht über die Verwendung der QV-Mittel für die Semester WS 2008/09 bis WS 2009/10 vorgelegt. Der Bericht besteht aus drei Teilen:

  1. Allgemeiner Teil
  2. Bericht und Planungen der Fachbereiche
  3. Ausgewählte Kurzberichte

Im Juni 2011 wurde der Bericht für den Zeitraum 2010 dem Senat um dem AStA vorgelegt.

Ihr Ansprechpartner

Herr Henning Studte
64295 Darmstadt
Gebäude/Raum: C10, 11.36
+49.6151.16-8033
Portait: Studte, Henning

Das neue Antragsverfahren

Das neue Antragsverfahren für die zentralen QV-Mittel endet am 15. August 2012. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge eingereicht werden.

Antrag (doc, 60 KB)

Finanzierungsplan (xls, 24 KB)

Die Antragstellerinnen und Antragsteller haben Gelegenheit, ihre Anträge in einer hochschulöfentlichen Veranstaltung am 28. September 2012 ab 10.00 Uhr in jeweils dreiminütigen Vorträgen vorzustellen.