An den hessischen Hochschulen können seit der Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetztes (HPVG - § 97 Abs. 7) Hilfskräfteräte als Interessensvertretungen der studentischen Hilfskräfte gewählt werden.
Der erste Hilfskräfterat der h_da wurde im Juni 2024 gewählt. Das Gremium ist derzeit nicht besetzt.
Der Termin für die nächste Wahl: Juni 2027.
Die näheren Bestimmungen für die Wahl regelt die Wahlordnung des Hilfskräfterats als Annex (Anhang) zur Wahlordnung der h_da.
Hilfskräfterat der Hochschule Darmstadt
Email: hilfskraefterat@h-da.de
Aufgabe des Hilfskräfterates ist es, die besonderen Interessen der studentischen Hilfskräfte zu vertreten. Dies kann ganz verschiedene Themen und Handlungsfelder betreffen und kann sich auch auf h_da-spezifische Themen beziehen, sofern es solche gibt. Als Beispiele seien genannt: Der Arbeitsalltag als studentische Hilfskraft und damit zusammenhängende Probleme, Vergütungsstrukturen – insbesondere die Höhe der Hiwi-Gehälter, die Einbindung oder Nicht-Einbindung an bestehende Tarifverträge, die Regelungen zur Befristung der Hiwi-Verträge und ganz generell die Stellung im Wissenschaftssystem.
Darüber hinaus fungiert der Hilfskräfterat als beratende Stimme im Personalrat und im Senat.
Für Mitglieder des Hilfskräfterates gilt: Solange man noch Studierende/r der Hochschule Darmstadt ist, ist man auch weiterhin Mitglied im Hilfskräfterat. Nur wenn man die Hochschule verlässt, endet die Mitgliedschaft im Hilfskräfterat.
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Studie der Universität Göttingen zu sozialer Lage und Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Kooperation mit ver.di und GEW. Hopp, M.; Hoffmann, A.-K.; Moya Schreieder, N.& Heiland, H. (Göttingen 2026).
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