Präsidium
Leitungsgremium der Hochschule Darmstadt ist das Präsidium, dem der Präsident, Vizepräsidentin und Vizepräsidenten sowie die Kanzlerin angehören. Im Präsidium führt der Präsident den Vorsitz und verfügt über die Richtlinienkompetenz. Er vertritt die Hochschule nach außen. Die Kanzlerin leitet die Hochschulverwaltung nach den Richtlinien des Präsidiums und ist Beauftragte für den Haushalt.
Die Vizepräsidenten haben jeweils einen spezifischen Verantwortungsbereich: Studium, Lehre und studentische Angelegenheiten (VP S), Wissenschaftliche Infrastruktur (VP I) sowie seit 2010 auch Forschung und Entwicklung (VP F).
Die gesetzlichen Aufgaben des Präsidiums sind so beschrieben: Es leitet die Hochschule und fördert unter Beteiligung des Hochschulrats gemeinsam mit anderen Organen, insbesondere dem Senat, den Fachbereichen und den Mitgliedern und Angehörigen ihre innere und äußere Entwicklung. Weiterhin schließt das Präsidium die Zielvereinbarungen mit dem Land Hessen ab, weist die Budgets zu, stellt die Wirtschaftsplanung auf und stimmt den Strukturplänen der Fachbereiche zu; all dies im Benehmen mit den Dekaninnen und Dekanen.
Das Präsidium hat Vorschlagsrecht im Senat für die Einführung und Aufhebung von Studiengängen und entscheidet über die Einrichtung und Aufhebung wissenschaftlicher oder technischer Einrichtungen.
Gemeinsame Angelegenheiten in Haushalt, Personal, Organisation und Verwaltung berät das Präsidium zusammen mit den Dekaninnen und Dekanen im Erweiterten Präsidium. Daran können sich die Frauenbeauftragte, die vertrauensperson der Schwerbehinderten sowie die Vorsitzenden von AStA und Personalrat beteiligen.
