Der Senat der Hochschule Darmstadt
Der Senat berät als zentrales Hochschulgremium in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums.
Der Senat beschäftigt sich insbesondere mit
- der Grundordnung und der Wahlordnung
- den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen und andere Forschung, Lehre und Studium betreffende Satzungen
- Regelungen der Forschungskoordination
- Gliederung der Hochschule in Fachbereiche und der Einführung und Aufhebung von Studiengängen
- der Einrichtung und Aufhebung zentraler wissenschaftlicher und technischer Einrichtungen
- den Ordnungen der Fachbereiche
- den Zielvereinbarungen und dem Budgetplan sowie dem Frauenförderplan
- den Berufungsvorschlägen und Verleihungsvorschlägen für Honorarprofessuren
- der Besetzung wichtiger Funktionsstellen
- dem Rechenschaftsberichts des Präsidiums
Mitglieder des Senats sind:
- neun Mitglieder der Professorengruppe,
- drei Studierende an Universitäten,
- fünf Studierende an Fach- und Kunsthochschulen,
- drei wissenschaftliche Mitglieder an Universitäten,
- ein wissenschaftliches Mitglied an Fach- und Kunsthochschulen,
- zwei administrativ-technische Mitglieder.
Mit beratender Stimme gehören dem Senat an: die Mitglieder des Präsidiums, ein Mitglied des Hochschulrats, die Frauenbeauftragte sowie die Vorsitzenden des Allgemeinen Studentenausschusses und des Personalrats.
Den Vorsitz im Senat hat der Präsident der Hochschule Darmstadt.
