
Rechtliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Frauenbeauftragten ist das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGLG), der Frauenförderplan der h_da, aber auch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Hessische Hochschulgesetz (HHG).
Die Frauenbeauftragte ist direkte Ansprechpartnerin (ohne Einhaltung des Dienstweges) u. a. zu folgenden Themen:
Frauenförderung, familiengerechte Arbeitszeiten, Diskriminierung, Belästigung, Girls’ Day, Mentorinnennetzwerk der hessischen Hochschulen
Grundordnung der h_da
In der Präambel heißt es: „Die Hochschule Darmstadt versteht sich als richtungweisender Ort nicht nur individueller, sondern auch gesellschaftlicher Fortentwicklung und Bildung. Sie fördert die Gleichstellung der Geschlechter, die wertschätzende Integration individueller, sozialer und kultureller Verschiedenheit auch im Sinne von Diversity, sowie der Familienfreundlichkeit in Studium und Arbeit“
Frauenförderplan
Insbesondere mit Hilfe des Frauenförderplans soll die Gleichstellung von Frauen und Männern in der h_da hergestellt und die Unterrepräsentanz von Frauen abgebaut werden. Die Umsetzung erfolgt – unterstützt durch die Frauenbeauftragte – durch die Dienststelle, aber es ist auch Aufgabe jedes Einzelnen, Gleichberechtigung im Arbeitsalltag zu leben.
Zielvereinbarungen der h_da
Die h_da verpflichtet sich in ihren Zielvereinbarungen, die DFG- Gleichstellungsstandards zu berücksichtigen.
Siehe: DFG Gleichstellungsstandards (PDF)
Des Weiteren können Sie sich unter dem Link: http://www.dfg.de/instrumentenkasten/ über eine Auswahl von Modellbeispielen für Gleichstellungsmaßnahmen informieren
