
Informationen für Professorinnen und Mitarbeiterinnen
Pflegezeitgesetz und Freistellungsregelungen
Für alle Beschäftigten der Hochschule Darmstadt bestehen diverse Möglichkeiten zur Freistellung und Beurlaubung, um die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger und erkrankter Kinder zu übernehmen bzw. sicherzustellen. Die Regelungen finden Sie im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) bzw. für Beamtinnen und Beamte im Hessischen Beamtengesetz (HBG) und der Hessischen Urlaubsverordnung (HUrlVO).
Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte mit Ihren konkreten Einzelfragen an folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung:
- Kurzzeitige Freistellungen (wenige Tage): Frau Lang (Tel.: 8052)
- Längere Beurlaubungen von Professoren: Herr Petrocchi (Tel.: 8051)
- Längere Beurlaubungen von Beschäftigten (außer Professorinnen und Professoren): Frau Untch (Tel.: 8859), Frau Biel (Tel.: 8023), Frau Löbig (Tel.: 8054)
Informationen zu Pflegeheimen und Pflegediensten (aok)
Informationen für Professorinnen
Das E-Mentoring-Programm ist ein Netzwerk für neu berufene Professorinnen, mit dessen Hilfe von Beginn an neu berufene Kolleginnen auf Wunsch von ein bis zwei erfahrenen Kolleginnen aus anderen Fachbereichen unterstützt werden, die ihr bei wichtigen Anfangsproblemen helfen und auch Anregungen geben.
Das Programm unterstützt durch fachbereichsübergreifende Vernetzung interessierter Professorinnen und ermöglicht einen Erfahrensaustausch u. a. zu den Themen Gremienarbeit, Forschung, Berufungskommissionen, Familienvereinbarkeit (ein Netzwerktreffen pro Semester).
Internetportal für Wissenschaftlerinnen
