
Exmatrikulation
Exmatrikulation nach erfolgreichem Studienabschluss
Bei Abschluss des Studiums mit bestandener Prüfung, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des Semesters, in dem Sie den Abschluss erreicht haben, automatisch. Die Bescheinigung der Exmatrikulation geht Ihnen dann auf dem Postweg zu. Eine Beantragung ist in diesem Fall nicht nötig.
Soll die Exmatrikulation zu einem bestimmten (früheren) Tagesdatum erfolgen, nutzen Sie bitte diesen Antrag (pdf, 141 KB).
Exmatrikulation bei Studienabbruch
Bei Studienabbruch muss die Exmatrikulation beantragt (pdf, 141 KB) werden. Bitte beachten Sie die dafür geltenden Fristen. Die Exmatrikulation ist während des gesamten Semesters möglich, jedoch nicht rückwirkend. Nach Ablauf der Exmatrikulationsfrist, ist die Beantragung gebührenpflichtig (siehe Hinweise zur "Säumnisgebühr").
Falls Sie den Exmatrikulationsantrag per Post einreichen möchten und sich außerhalb der dafür geltenden Frist befinden, legen Sie dem Antrag bitte einen Nachweis über die erfolgte Zahlung der Säumnisgebühr (15,- €) bei.
